Naturschützer hatten einen Eilantrag gestellt, dass ein Windrad im Kreis Schwäbisch Hall wegen des geschützten Rotmilans nicht betrieben werden darf. Dem Antrag wurde nun stattgegeben.

Stuttgart - Weil es unweit eines Brutwaldes für den geschützten Rotmilan steht, darf ein Windrad bei Braunsbach (Kreis Schwäbisch Hall) derzeit nicht betrieben werden. Der Landesnaturschutzverband (LNV) und der Naturschutzbund (Nabu) setzten beim Verwaltungsgericht Stuttgart einen Stopp für die kürzlich erst gebaute Anlage durch. Es bestünden „ernstliche Zweifel“ an der vom Landratsamt erteilten Baugenehmigung für das Windrad, teilte das Gericht am Mittwoch mit. (Az: 13 K 9193/16)

 

Im Bezug auf den Rotmilan könne „ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ durch die Rotorblätter nicht ausgeschlossen werden. Warum auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet wurde, erschließe sich dem Gericht nicht.

Das Landratsamt Schwäbisch Hall hatte das Windrad mit einer Nabenhöhe von 149 Metern und einem Rotordurchmesser von gut 100 Metern vor etwa einem Jahr genehmigt. Aller Voraussicht nach wurden umweltrechtliche Vorschriften verletzt, schrieb das Gericht. Nach einer Vorprüfung hatte das Landratsamt entschieden, eine Umweltverträglichkeitsprüfung sei nicht nötig. Diese wäre aber sehr wohl wichtig gewesen, so das Gericht. Auch das Landesamt LUBW habe Bedenken dagegen geäußert, dass ein Kollisionsrisiko ausgeschlossen werden könne.

LNV und Nabu hatten noch vor dem Bau der Anlage Widerspruch eingelegt, auf den die Behörden jedoch nicht reagiert hätten, berichtete Nabu-Landeschef Johannes Enssle. „Weil die Mühlen der Verwaltung zu langsam mahlen, muss die nun bereits gebaute Windmühle still stehen. Das ist tragisch. Und es zeigt uns, dass beim Artenschutz sauber gearbeitet werden muss.“ Man unterstütze den Ausbau der Windkraft, sagte LNV-Chef Gerhard Bronner. „Aber die gesetzlichen Naturschutzvorgaben müssen strikt eingehalten werden.“