Rocker-Prozess: Sechs Mitglieder der Black Jackets müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis.

Rottweil - Weil sie einen Brandanschlag auf das Clubheim einer verfeindeten Rockergruppe verübt haben, müssen sechs Mitglieder der Black Jackets für mehrere Jahre ins Gefängnis. Zwei weitere bekamen am Freitag Bewährungsstrafen. Die 19 bis 26 Jahre alten Angeklagten hatten vor dem Landgericht Rottweil gestanden, im Februar 2011 an einem Brandanschlag mit zwei Molotow-Cocktails auf das Clubheim der verfeindeten United Tribunes beteiligt gewesen zu sein. Wegen versuchter schwerer Brandstiftung verhängten die Richter Urteile bis zu drei Jahren und neun Monate Haft. Die Männer seien ohne lange zu zögern zu dem Angriff bereit gewesen, betonte der Vorsitzende Richter.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte anfangs sogar Anklage wegen versuchten Mordes erhoben. Denn der Anschlag auf die United Tribunes vor einem Jahr gilt als bisheriger Höhepunkt im Rottweiler Rocker-Krieg. Vor rund eineinhalb Jahren begann der Kampf mehrerer Rockerbanden und Türstehervereinigungen um die Vorherrschaft in dem Landkreis am Rande des Schwarzwalds. Immer wieder kam es zu blutigen Auseinandersetzungen. Nach Einschätzung der Polizei ging es dabei vor allem um die Frage, wer in Rottweil und Umgebung den lukrativen Handel mit Drogen und Waffen sowie die Prostitution beherrscht.

In der Ehre gekränkt

Doch der Anlass für den Brandanschlag auf das Clubheim der Tribunes in Deißlingen (Kreis Rottweil) war nach Ansicht der Richter sehr viel banaler: Es gab einen einfachen Streit zwischen Mitgliedern beider Gruppen. Die Black Jackets hätten sich von Mitgliedern der United Tribunes in ihrer Ehre gekränkt gefühlt und auf Rache gesonnen. Deshalb hätten sie den Brandanschlag geplant.

Die jungen Männer legten Geld zusammen, besorgten sich an einer Tankstelle Benzin und bastelten aus leeren Wasserflaschen die Molotow-Cocktails. Wie in Rockerkreisen üblich, hätten die höherrangigen Mitglieder den Brandanschlag zwar geplant. Doch für die Ausführung hätten sie Mitglieder zusammengetrommelt, die in der Hierarchie unter ihnen standen, sagte der Vorsitzende Richter.

Anwälte forderten Bewährungsstrafen

Das war für die Verteidiger der jungen Männer der entscheide Punkt. Eine Mischung aus Gruppenzwang und Geltungsbedürfnis sei es gewesen, die die Männer getrieben habe, bei der Tat mitzumachen, betonten die Rechtsanwälte weitgehend einhellig. Für die meisten Angeklagten forderten die Verteidiger deshalb Bewährungsstrafen.

Doch das sahen die Richter anders und folgten damit der Auffassung des Staatsanwalts. Dafür sei die Tat einfach zu schwerwiegend. Denn dass die Männer das Haus der Tribunes niederbrennen wollten, davon waren die Richter überzeugt.

Einige Anwälte hatten in ihren Plädoyers zuvor die Rolle der Polizei noch einmal kritisch hinterfragt. Immer wieder hatte es Gerüchte gegeben, dass die Ermittler selbst die Rocker zu dem Anschlag angestiftet hätten, um anschließend einen durchschlagenden Ermittlungserfolg verkünden zu können. Der Staatsanwalt betonte hingegen, diese Vorwürfe seien inzwischen „deutlich widerlegt“.