Die Verteidigung im Ruanda-Prozess vor dem Oberlandesgericht Stuttgart fordert einen Freispruch für den Hauptangeklagten. Der habe als Präsident der politischen Bewegung FDLR keine Befehlsgewalt über Milizen der Gruppe im Kongo gehabt.

Stuttgart - Mit dem Plädoyer der Verteidigung des Hauptangeklagten ist der nun seit 315 Verhandlungstagen andauernde Prozess gegen den früheren Präsidenten der ruandischen Rebellengruppe FDLR, Ignace Murwanashyaka (52), sowie seinen Stellvertreter Straton Musoni (54) in die Endrunde gegangen. Beide Angeklagten wirkten über Jahre vom Exil in Baden-Württemberg aus per Telefon und SMS auf ihre in der Demokratischen Republik Kongo tätige Bewegung FDLR ein. In ihrem Vortrag betonte Murwanashyakas Anwältin Ricarda Lang den politischen Charakter des Prozesses. Da seien UN-Experten und Menschenrechtler als Zeugen der Anklage aufgetreten, die sich zu allen Krisenherden der Welt äußerten „und die immer genau wissen, wer die Guten und die Bösen sind“.

 

Solche Experten hätten auch Arafat zum Terroristen gestempelt, der später den Friedensnobelpreis erhalten habe, und sie hätten Saddam Hussein die Existenz von Massenvernichtungswaffen zugeschoben, was auch ein Irrtum gewesen sei. Vor Gericht dürfe kein moralisches Urteil gefällt werden, es müssten strenge rechtliche Maßstäbe für eine Täterschaft angelegt werden. Die sieht Lang bei Murwanashyaka nicht gegeben, da der Präsident der FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas) gar keine Macht über den militärischen Arm der Bewegung – die Foca, die der Kriegsgräuel bezichtigt wird – gehabt habe. Murwanashyaka sei ein Politiker, der eine Oppositionspartei aufbauen und mit ihr nach Ruanda heimkehren wolle. „Sprechen Sie meinen Mandanten frei“, rief Lang dem Vorsitzenden Richter Jürgen Hettich zu. Sollte das nicht passieren, „wird die Geschichte uns eines Tages recht geben. Mein Mandant wird rehabilitiert werden.“

Die Bundesanwaltschaft hatte Mitte Juli eine lebenslange Haftstrafe für Murwanashyaka gefordert, wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung. Im Jahr 2009 seien ihm fünf Massaker mit 200 getöteten Zivilisten anzulasten. Die Verteidigerin weist die Anschuldigungen zurück. Zeugenaussagen hätten belegt, dass der seit 26 Jahren in Deutschland lebende Murwanashyaka nie die „tatsächliche Befehls- oder Führungsgewalt und Kontrolle“ über die Foca im Kongo besessen habe, wie es das Völkerstrafgesetzbuch unter dem Stichwort Vorgesetztenverantwortung definiert. Die Foca sei „souverän“ gewesen, und Murwanashyakas Ansprechpartner in ihr, ein gewisser M., sei bekannt dafür gewesen, dass er auf niemanden höre. Der habe sich als „Diktator“ aufgeführt, er habe sich auch „despektierlich“ über den in Mannheim wohnenden Angeklagten geäußert, „der keine Ahnung vom Leben in der FDLR“ habe. Dass der Angeklagte sich vor deutschen Medien als Chef dargestellt habe, sei von propagandistischer Natur gewesen und um sich als Politiker mehr Gewicht zu geben.

Die FDLR sei keine Terrorgruppe, sagt die Anwältin

Laut Ricarda Lang trifft auch keine mittelbare Täterschaft zu, wie es das Politbüro-Urteil von 1997 nahelegt. Darin waren DDR-Politiker wegen der Mauertoten verurteilt worden, obwohl sie selbst nicht geschossen haben. Das Politbüro habe jede Woche getagt, das Komitee der Direktoren der FDLR – paritätisch besetzt mit Militärs und Politikern – habe nur einmal im Jahr getagt und dort sei nie eine militärische Strategie kommuniziert worden.

Auch Beihilfe zum Völkermord sieht die Verteidigung nicht. Der Angeklagte habe allenfalls Telefonkarten für die Foca bezahlt oder Pressemitteilungen verfasst. Selbst eine psychologische Beihilfe zu den Taten habe er nicht geleistet. Im Gegenteil, Murwanashyaka habe in der FDLR stets betont, „dass ein gutes Zusammenleben mit der kongolesischen Bevölkerung unabdingbar“ sei. Lang widersprach der Ansicht, dass die FDLR eine terroristische Vereinigung sei. Dass „einige Züge“ ihres militärischen Armes Straftaten begangen hätten, beweise nicht, dass die gesamte Organisation terroristische Ziele verfolge. Ein Urteil wird im Herbst erwartet.