Der Prozess gegen zwei Rebellenführer aus Ruanda droht nach 200 Verhandlungstagen im Nirwana zu enden. Die Kluft zwischen den Kulturen ist zu groß, um mit einer Strafprozessordnung überbrückt zu werden.

Stuttgart - Solange er in Bewegung ist, jeden Montag und Mittwoch die 80 Kilometer von Karlsruhe nach Stuttgart fährt, ist noch alles drin. Doch Christian Ritscher weiß, dass er als Verlierer dastehen kann, wenn die Zeit des Pendelns für ihn vorbei ist. Der Jurist der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe klagt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart die Rebellenführer Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni aus Ruanda wegen schlimmster Kriegsverbrechen an. Für eine Verurteilung muss er den Richtern die Gräuel aus dem 6300 Kilometer entfernten kongolesischen Grenzland vor Augen führen. Es läuft nicht gut für ihn.

 

Als Oberstaatsanwalt Christian Ritscher, 48, im Frühjahr 2011 die Anklage verlas, bebte seine Stimme. Fast 200 Seiten Grauen, ein monströses Verbrechen. Die beiden Angeklagten blickten unbeteiligt drein. Ignace Murwanashyaka, 48, einen Rosenkranz um den Hals, und Straton Musoni, 50, sollen für die Ermordung von mindestens 214 Menschen zwischen Anfang 2008 und Ende 2009 verantwortlich sein. verbrannt, erschossen, erstochen, erschlagen, zerhackt, zu Tode vergewaltigt.

Weil die mutmaßlichen Rebellenführer Murwanashyaka und Musoni in Deutschland festgenommen wurden, versucht die deutsche Justiz, die Kriegsverbrechen zu ahnden. Es spielt keine Rolle, dass die Taten nicht in Deutschland begangen wurden und weder Täter noch Opfer Deutsche sind. Das Stuttgarter Verfahren fußt auf dem Völkerstrafgesetzbuch. Das gibt es zwar bereits seit dem Jahr 2002, Ritscher aber wendet es als Erster an. Zuvor gab es keinen geeigneten Fall.

Der Angeklagte Straton Musoni soll der Vize-Chef der Rebellentruppe gewesen sein. Foto: dpa
Am Montag fand der 208. Prozesstag statt, am Mittwoch steht der 209. an. Noch immer werden Beweise aufgenommen. Und es scheint zweifelhaft, ob die Ruander verurteilt werden. Ein Ende des Mammutverfahrens ist nicht in Sicht. Lediglich sieben Staatsanwälte arbeiten bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe in der „War crime unit“, der Abteilung für Kriegsverbrechen. Der hochkomplexe Fall landete nach der Geschäftsordnung auf Ritschers Schreibtisch, der seit 2009 Vizechef der Abteilung ist. Afrika kannte er nur aus den Medien. Zwei Kollegen unterstützen ihn.

Murwanashyaka war Präsident der Rebellenarmee „Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas“ (FDLR), die im Kongo marodiert – Musoni sein Stellvertreter. 1989 sind die Angeklagten nach Deutschland geflohen, hatten Asyl beantragt und wohnen seitdem hier. Ritscher will belegen, dass die Morde in Afrika per Computer und Handy von Nürtingen und Mannheim aus gesteuert wurden. Dass dem so ist, hatte Murwanashyaka angedeutet. 2008 hatte er in einem Interview mit dem ARD-Magazin „Fakt“ seinen Einfluss so beschrieben: „Ich bin der Präsident der Organisation. Ich weiß ganz genau, was passiert.“ Doch ist Wissen auch Macht? Noch ist es Ritscher nicht gelungen, die Befehlskette von Baden-Württemberg in den Dschungel Zentralafrikas nachzuzeichnen.

Angetrieben von Recht, nicht von Rechthaberei

Nach mehr als zwei Jahren und 175 Prozesstagen ließ das Oberlandesgericht erstmals Zweifel an der Anklage erkennen. Es sei „bislang nicht ersichtlich“, wie die Bundesanwaltschaft beweisen wolle, dass Murwanashyaka und Musoni tatsächlich den Militärs Befehle geben konnten und diese gehorcht hätten. Denkbar sei, dass Murwanashyaka nur annahm, er sei Oberbefehlshaber, eine Art Fantasiegeneral.

Ritscher, schmale Lippen, Linkshänder, ist ein Streiter für das Recht. Das treibt ihn an, nicht Rechthaberei. Sachverhalte zu durchdringen, Argumente zu wägen und im Streit zu testen, welche sich durchsetzen, das liegt ihm. Der gebürtige Münchner sieht sich in seiner roten Robe in erster Linie als Repräsentant der Bundesanwaltschaft. Das Streben eines Starjuristen, der mit den Medien kokettiert, wie manche Strafverfolger es tun, ist ihm fremd. Und mit seiner Robe verhüllt er auch Privates. Das gehört jetzt nicht hierhin, sagt er dann.

208 Tage Beweisaufnahme, und ein Ende ist nicht absehbar: ein Blick in den Gerichtssaal Foto: dpa
Im Gerichtssaal dagegen ist der eher nüchterne Jurist manchmal auf Krawall gebürstet. Mit scheinbar abwesendem Blick zupft er am Nagelbett seiner Finger oder knabbert an den Nägeln. Innerlich aber ist er hellwach, wie eine Katze vor dem Sprung, bereit anzugreifen. „Verschwörungstheorie!“ „Popanz!“ „Sie lesen Spionageromane“, raunzt er die Verteidiger an: „Lassen Sie den Zeugen in Ruhe.“

Ricarda Lang, 44, ist eine der vier Pflichtverteidiger und vertritt Murwanashyaka. Sie ist Ritschers Gegenspielerin. Eine resolute Frau mit lauter, schneidender Stimme. „Sie haben doch nicht recht, nur weil sie eine rote Robe tragen“, giftet sie Ritscher an. Bekannte von Murwanashyaka hatten sie während einer Podiumsdiskussion, bei der es um den „Überwachungsstaat“ ging, gefragt, ob sie ihn verteidigen würde. Lang beherrscht die Show vor Publikum, die Ritscher fremd ist. Sie ist in der Fernsehsendung „Richter Alexander Hold“ aufgetreten. Die Münchnerin nimmt die Ablehnung des Publikums in Kauf. Schon im Sauerlandprozess hat sie die vier später als Terroristen verurteilten Angeklagten vertreten.

Sie pocht darauf, das rechtsstaatliche Grundsätze auch für mutmaßliche Kriegsverbrecher gelten müssen. Dieses Verfahren hält sie für nicht legitim, weil sie das Völkerstrafgesetzbuch für falsch hält. „Das ist Siegerjustiz.“ Lang kämpft wie Ritscher für den Rechtsstaat. Doch sie reizt ihn mit solchen Sätzen bis aufs Blut. Es geht ihm um Gerechtigkeit. „Sonst wäre jede Strafverfolgung sinnlos.“ Ob in Afrika weiter gemordet und vergewaltigt wird, kann Ritscher nicht zügeln, weil es Kriegsverbrechern egal ist, wenn ein Gericht, von dem sie nichts wissen, zwei Rebellenchefs aburteilt – wenn dies gelingt.

Der Paragrafendschungel und der Krieg im Urwald

Ritschers Problem ist die deutsche Strafprozessordnung (StPO). Sie schreibt haarklein vor, welche Rechte Angeklagte haben und welche Pflichten Zeugen. Sie ist die Grundlage jeder Strafverfolgung. Sie ist Ritschers Arbeitsgrundlage. Im Fall Deutschland gegen Murwanashyaka/Musoni zwängt sie ihn ein wie eine Zwangsjacke. Seine Beweise sind nur etwas wert, wenn er in Kigali und Goma alle Vorschriften der StPO beachtet hat, „wie bei einem Tankstellenüberfall in Ettlingen“. Ritscher ermittelte jedoch nicht im Badischen. Zwei Mal flog Ritscher mit seinem Team nach Ruanda, begleitet von Polizisten und Polizistinnen des Bundeskriminalamts. Kampfgebiete sind tabu. Er ließ sich gegen Geldfieber impfen, schluckte Malariatabletten und nutzte ein Moskitonetz. Er fahndete mit dem Segen der ruandischen Machthaber nach Opfern von Massakern. Die Zeiten, als Ruanda als Vorzeigestaat galt, sind vorbei. Präsident Paul Kagame ist kein Demokrat. Man muss annehmen, dass er weniger an Gerechtigkeit denn an Rache Interesse hat. Als Kagame Deutschland aufforderte, Murwanasyaka auszuliefern, lehnten Richter des Oberlandesgerichts Karlsruhe ab. Der Rebellenchef könne kein faires Verfahren erwarten.

Es ist nicht ganz auszuschließen, dass ruandische Beamte die Zeugenauswahl manipulierten, denn sie führten die Betreffenden Ritscher vor. Die Zeugen hatten oft keine Ausweispapiere, kein verbrieftes Geburtsdatum. Die Ankläger belehrten sie mit Verweis auf StPO über ihr Recht, die Aussage zu verweigern. Die Zeugen blieben in der Welt des Krieges zurück, Ritscher flog heim. Die Ruander haben in ihrer jüngeren Geschichte die Lektion gelernt, dass länger lebt, wer sich mit den Mächtigen arrangiert. Derzeit ist Kagame an der Macht. Töricht, wer zu Gunsten der Rebellenarmee Murwanashyakas aussagt.

Bei der Bundesanwaltschaft spricht niemand Kinyarwanda. Dolmetscher sind rar. Dass sie von der deutschen Botschaft in Kigali geschickt wurden, sollte sicherstellen, dass sie korrekt übersetzen. Überprüfen konnte das niemand. Um einzuschätzen, ob die Zeugen lügen, verließ sich Ritscher auf „Menschenkenntnis und Erfahrung“. Mehr war nicht möglich.

Die Staatsanwaltschaft musste sich erst mal grundsätzlich einlesen. Foto: dpa
Um Rebellen zu befragen, die ihre Waffen erst vor wenigen Monaten niedergelegt haben, fuhren die Ermittler aus Deutschland über eine der wenigen Asphaltstraßen nach Norden. Dort, im Lager Mutobo, werden FDLR-Kämpfer in die Gesellschaft eingegliedert. Ritscher musste Kompromisse bis zur Schmerzgrenze eingehen, weil ruandische Strafverfolger die Zeugen auswählen, die gegen die Staatsfeinde Nummer eins aussagen sollten, Murwanashyaka und seinen Vize Musoni. Die Verteidiger nennen Mutobo ein „Umerziehungslager“. Die Zeugen seien vom Ruandas „Terrorregime“ gesteuert und „notorische Lügner“ wie die Dolmetscher übrigens auch.

Ritscher kann diese Vorwürfe nicht entkräften. Sie treffen ihn, schließlich stellen sie infrage, dass er sein Handwerkszeug beherrscht und seine Fähigkeit, Lüge von Beweis zu scheiden. Von manchen Befragungen existieren Videos, aber die Tonqualität ist so schlecht, dass der Dolmetscher im Stuttgarter Gerichtssaal, der die Übersetzung seines afrikanischen Kollegen überprüfen soll, passen muss. „Das habe ich nicht gehört“, sagt er. Das Zwitschern von Vögeln ist lauter als die Stimme des Soldaten, der vom Kampf berichtet. Viele Zeugen lehnten die Videoaufzeichnung rundweg ab. „Sie hatten Angst, erkannt zu werden.“ Dann ließ Ritscher die Kamera aus und begnügte sich damit, dass der Zeuge ein Protokoll unterschrieb, selbst wenn unsicher war, ob er lesen konnte.

„Die Aussage wäre entsetzlich teuer erkauft, würde ein Zeuge ermordet“, sagt der Oberstaatsanwalt. Zähneknirschend halte er deshalb insbesondere Namen von Zeugen geheim, die angeblich Opfer von Vergewaltigungen und anderer Gräueltaten wurden. In der Anklageschrift heißen sie Z1 bis Z10. Am Wert ihrer Aussagen hat Ritscher keine Zweifel. Am Vorwurf der Verteidigung, die Identität der Zeugen bleibe ungeklärt, sei nichts dran. Es wird den Verteidigern leichtfallen, die Glaubwürdigkeit dieser anonymer Zeugen in Zweifel zu ziehen.

Die Verteidiger zermürben den Dolmetscher

Ritscher lässt zahlreiche Ex-Soldaten aus Zentralafrika nach Stuttgart fliegen. Viele haben vom Angeklagten Murwanashyaka allenfalls gehört. Befehle geben ihnen andere. Ein Belastungszeuge hingegen berichtet von einer Auspeitschung, die Murwanashyaka angeordnet habe. Der Delinquent sei gestorben. Doch die Angaben lassen sich nicht überprüfen, weil sich der Zeuge weigert, von einem deutschen Gericht vernommen zu werden. So müssen zwei Beamte des Bundeskriminalamtes von der Vernehmung berichten. Sie haben den Zeugen allerdings nicht gefragt, woher er seine Erkenntnisse hat.

Den Prozessdolmetscher in Stuttgart machen die Verteidiger mürbe, indem sie ihm häufig Fehler vorwerfen. Wird ein Wort in Kinyarwanda richtig mit „Botschaft“, „Anweisung“ oder „Befehl“ übersetzt? „Da wird überdeutlich manipuliert“, kritisiert die Verteidigerin Lang. „Quatsch“, donnert Ritscher. Doch mit jedem Mal, wenn die Verteidiger einen Fehler offenlegen oder zumindest Zweifel streuen, verfestigt sich der Eindruck, dass Ritschers Anklage auf tönernen Füßen steht. Die Aufarbeitung wäre selbst für eine Armee von Psychologen und Historikern eine Lebensaufgabe. Auch wenn Ritscher ein Herkules wäre, müsste er am deutschen Recht in Ruanda scheitern.