In Rudersberg muss das schadhafte Loch einer Erdwärmebohrung aufwendig repariert werden. Eine Bohrfirma hatte 2008 ein feststeckendes 60 Meter langes Gestänge kurzerhand im Boden zurückgelassen.

Rudersberg - Ein Bohrgestänge, das mehr als 60 Meter tief im Boden steckt und durch das womöglich Wasser in Gipsschichten sickert, die aufquellen: das ist die Ausgangslage für eine komplizierte Reparatur, die zurzeit unter der Regie des Waiblinger Landratsamtes im Rudersberger Teilort Zumhof abläuft. In den kommenden Tagen wird ein hessisches Bohrteam daran gehen, das Gestänge, das eine Bohrfirma vor fünf Jahren im Boden unter dem Zumhof zurückgelassen hat, wieder frei zu bohren. „Das Verhalten der Bohrfirma war seinerzeit ein Unding“, sagt Martin Bläsi, der Leiter des Geschäftsbereichs Naturschutz im Landratsamt.

 

Erst im vergangenen Frühjahr hat seine Behörde davon erfahren, was schief gelaufen war. Der Boden unter Teilen der Ortschaft hatte sich um einen halben Meter gehoben, stellte sich damals bei Messungen heraus. Der Verdacht lag nahe, dass dies, ähnlich wie in Staufen im Breisgau, durch aufquellenden Gips im Boden verursacht worden war. In einem Gebiet am Rande des Ortes waren sieben Häuser mit Geothermieheizungen ausgestattet worden, für welche eine Bohrfirma 21 Löcher in den Boden getrieben hatte – durch ein gut 15 Meter dickes Paket von Anhydrit, einer quellfähigen Form des Gipses. Experten des Freiburger geologischen Landesamtes gehen davon aus, dass mangelhaft abgedichtete Bohrungen die Reaktion verursacht haben.

Nun hoffen die Fachleute, das Gestänge der misslungenen Bohrung bald aus dem Untergrund zu bekommen. Mit einem größeren Bohrer werde es zunächst im Boden freigelegt, erläutert der mit der Planung beauftragte Geologe Wolfram Hammer. Sobald man an der Bohrkrone angekommen sei, wolle man das Gestänge herausziehen. Im Anschluss soll eine andere Firma daran gehen, ein weiteres Loch zu reparieren. Laut den Messungen bestehe der Verdacht, dass dort ebenfalls Wasser in die Tiefe gelange, heißt es seitens des Landratsamtes.

Immerhin gibt es zurzeit keine Streitigkeiten über die Schuldfrage. Die Firma, welche die defekte Bohrung hinterlassen hat, habe einen Kooperationsvertrag mit dem Landratsamt geschlossen, sagt Martin Bläsi. Deren Versicherung wolle die Reparatur bezahlen. Allerdings könne man im Nachhinein kein Bußgeld mehr auferlegen sagt Bläsi. „Das ist inzwischen verjährt.“

Die Besitzer der durch die Hebungen geschädigten Häuser werden allerdings, wie berichtet, selbst gegen die Bohrfirma auf Schadensersatz klagen müssen.