Ungeachtet massiver Kritik von Asylrechtsbefürwortern wurden weitere Afghanen in das Bürgerkriegsland zurückgebracht. Der Personalaufwand der Bundespolizei bei solchen Flügen ist enorm: Auf jeden Ausreisepflichtigen kommen drei Sicherheitskräfte.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - Unter Protest von Abschiebungsgegnern hat die Bundespolizei in der Nacht zu Donnerstag 27 männliche Afghanen in ihre Heimat abgeschoben. Erstmals waren zwei Gefährder dabei, denen Terrorakte zugetraut werden. Zudem waren bei dem von Frankfurt gecharterten Flug 17 Straftäter an Bord, die sich Totschlag, Vergewaltigung oder nur Urkundenfälschung zuschulden kommen ließen – ferner acht Männer, die ihre Identität nicht preisgaben.

 

Es war der achte Abschiebeflug seit Dezember 2016. Drei der 27 Männer kamen laut dem Landesinnenministerium aus Baden-Württemberg: ein Straftäter und zwei, die eine Identitätsfeststellung verweigerten. In diesem Jahr hat die Landesregierung damit 15 der bundesweit 155 Afghanen abgeschoben. Auf Heimatboden können sich die Abgeschobenen frei bewegen. „Hier ist niemand der Polizei übergeben worden“, sagte der Leiter der Beobachtungsgruppe im Kabuler Flüchtlingsministerium, Faisurrahman Chadam. „Wir fertigen die Passagiere ab wie üblich. Sie gehen alle nach Hause.“ Fast gleichzeitig wurden zudem 28 Männer per Charterflug nach Pakistan gebracht.

„Klare Ansage“ sorgt für ruhigen Flug

Begleitet wurde die Rückführung von 73 Beamten der Bundespolizei, einem Arzt, einem Sanitäter, einem Dolmetscher sowie einem Mitarbeiter der europäischen Grenzschutzagentur Frontex. Beim vorigen Flug am 24. Oktober waren noch 58 Polizisten für 14 Afghanen zuständig. Die Anzahl der „Personenbegleiter-Luft“ richtet sich nach einer individuellen Beurteilung: Bei zwangsweisen Abschiebungen würden in der Regel zwei Polizisten pro Ausreisepflichtigem gebraucht; es könnten aber auch bis zu sechs sein, wenn Widerstand erwartet wird, sagt Ernst G. Walter, Chef der Bundespolizeigewerkschaft. Neu ist das nicht: „In den neunziger Jahren hatte ich mal 127 Polizeivollzugsbeamte an Bord für 70 Schwerstrenitente und kriminelle Nigerianer, die zwei Abschiebeversuche hinter sich hatten.“

Mehr als 800 Kräfte mit Spezialausbildung bietet die Bundespolizei dafür auf. Sie haben diverse Einsatzmittel zur Verfügung: den „Body-Cuff“ – ein Gürtelsystem mit Handfesseln, um widerstrebende Migranten festzusetzen –, aber auch einen Kopfschutz oder Spuckschutzhauben. „Die Leute machen alles Mögliche, um die Abschiebung zu verhindern: von Schreierei über Einkoten bis zur Selbstverletzung“, sagt Walter. Priorität habe es aber, dass niemand gefährdet werde. Wichtig sei die psychologische Schulung der Polizisten. Er habe selbst „zigmal“ erlebt, dass eine „klare Ansage“ sehr helfe, wenn der „Schübling“ am Flughafen „Theater macht“. „In der Regel läuft der Flug dann völlig unspektakulär und ruhig ab.“

Oft verweigert die Fluglinie den Transport

Nach einer Übersicht der Bundespolizei für 2016 werden nicht nur die „Body Cuffs“, sondern auch Handfesseln aus Plastik oder Klettband zur Ruhigstellung viel häufiger eingesetzt als in den Vorjahren. 2016 scheiterte die Rückführung per Flugzeug in insgesamt 865 Fällen. Zentraler Grund dafür war Widerstand in insgesamt 263 Fällen.

Nach einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Fraktion mussten in den ersten neun Monaten 2017 bundesweit 222 Abschiebeversuche abgebrochen werden, weil die Fluggesellschaft oder der Pilot den Transport verweigerten. In 85 Fällen handelte es sich um Maschinen des Lufthansa-Konzerns.

Der Polizeigewerkschafter Walter hingegen sieht als „größtes Problem“ die „No show“-Rate – also die große Zahl der nicht erscheinenden Ausreisepflichtigen, weil diese nach Ankündigung ihrer Rückführung einfach abgetaucht sind. Dadurch würden oft zu viele Polizisten bereitgestellt, und in der administrativen Vorbereitung werde „viel Arbeit für den Papierkorb“ geleistet. „Der Rechtsstaat muss alles dafür tun, um Abschiebungen umzusetzen“, mahnt Walter. Daher rät er, sofern rechtlich erlaubt, die Abzuschiebenden wenige Tage vorher schon festzusetzen. „Ohne den Föderalismus infrage zu stellen, müssen wir das zentraler und straffer organisieren“, fordert der Vize der Deutschen Polizeigewerkschaft. „Bei bundesweiten Gefährdern müsste es frühzeitig eine Bundeszuständigkeit geben, um aus der Abschiebehaft heraus agieren zu können.“ In den neunziger Jahren etwa sei „viel, viel mehr abgeschoben worden, weil wir kaum No-show-Raten hatten“.

Streit bei der Innenministerkonferenz wegen Syrien

Auch Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) fordert auf der bis Freitag laufenden Innenministerkonferenz eine Bündelung der Zuständigkeiten für die Abschiebung von Gefährdern. Streit gibt es in Leipzig über die Ausweisung von Straftätern und Gefährdern nach Syrien. Die SPD lehnt den Wunsch von unionsgeführten Ländern wie Sachsen und Bayern ab. Nach deren Vorstellungen soll der Abschiebestopp für Syrer bis Ende Juni 2018 verlängert werden – die SPD-Innenminister peilen frühestens Ende 2018 an. Baden-Württembergs Vertreter Thomas Strobl (CDU) hat sich über den Vorschlag der Parteikollegen skeptisch gezeigt.