Betroffen von dem Rückruf ist das Präparat Ramipril 089PHARM 5 mg Tabletten, bei dem es bei einzelnen Chargen Probleme mit der Bruchfestigkeit der Tabletten geben kann.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Nach Angaben der 089PHARM GmbH gab es bei einzelnen Chargen Probleme mit der Bruchfestigkeit der Tabletten. Manche Tabletten können beim Herausdrücken aus dem Blister zerbrechen, insbesondere entlang der Bruchkerbe. Das betrifft also nicht die Zusammensetzung des Medikaments, sondern die Stabilität der Tabletten.

 

Können Patienten das Medikament weiter einnehmen?

Laut 089PHARM ist die Wirksamkeit und Sicherheit des Wirkstoffs Ramipril nicht beeinträchtigt. Patienten können intakte Tabletten weiterhin wie vom Arzt verordnet einnehmen. Wichtig ist nach Angaben des Herstellers jedoch, dass zerbrochene Tabletten nicht eingenommen werden sollten, um Dosierungsungenauigkeiten zu vermeiden. Ganze Tabletten oder Tablettenhälften, die bewusst an der Bruchkerbe geteilt wurden, können dagegen wie vorgesehen verwendet werden.

Betrifft der Rückruf auch Patienten direkt?

Nach Angaben von 089PHARM erfolgt der Rückruf vorsorglich aus Gründen der Qualitätssicherung und in Abstimmung mit der zuständigen Behörde. Er betrifft ausschließlich Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel. Ein Rückruf auf Patientenebene sei aus fachlicher Sicht nicht erforderlich.

Das bedeutet: Wer das Präparat zu Hause hat, muss es nicht automatisch zurückgeben. Entscheidend ist, ob die Tabletten beim Entnehmen heil bleiben und korrekt dosiert eingenommen werden können. Im Zweifelsfall kann Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gehalten werden.

Welche Chargen sind betroffen?

Laut Apotheke Adhoc werden mehr als 30 Chargen von Ramipril 089PHARM 5 mg zurückgerufen. Genannt werden dort unter anderem die Chargen: 100425, 100625, 10125, 10425, 10625, 11024, 110425, 110625, 120425, 130425, 140425, 150425, 160425, 170425, 180425, 190425, 20625, 210425, 220425, 230425, 240425, 250425, 30425, 30625, 40425, 40625, 50425, 50625, 60425, 60625, 70425, 70625, 80425, 80625, 90425 und 90625.

Nach Angaben von Apotheke Adhoc handelt es sich um Chargen im Markt mit einer Haltbarkeit bis einschließlich Juni 2027. Laut Hersteller seien alle Chargen mit späterem Verfall – ab Oktober 2027 – nicht betroffen, da die Qualitätsanforderungen zur Bruchfestigkeit bereits angepasst worden seien.