Rüstungskonzerne Übergewinnsteuer ist nicht realistisch

Rüstungshersteller wie Rheinmetall – hier die Produktion von Geschützrohren für den Leopard 2 – müssen für all die erhofften Aufträge neue Kapazitäten aufbauen. Foto: imago/sepp spiegl

Die Rüstungshersteller sehen dank staatlicher Ausgaben exorbitanten Profiten entgegen. Diese abzuschöpfen, ist eine nachvollziehbare, aber nicht handhabbare Idee, meint unser Autor.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Die Rüstungsindustrie kann ihr Glück kaum fassen. Immer mehr Milliarden wollen die EU und ihre Mitgliedsstaaten – allen voran Deutschland – ins System spülen. In der Nato wird eine Ausweitung der Ausgaben für die Verteidigung auf fünf Prozent der Wirtschaftsleistung diskutiert, was den Boom von Rheinmetall & Co. auf Jahrzehnte verstetigen würde.

 

Es mangelt vor allem an Kapazitäten

Die Bedingungen sind günstig: Der Markt ist eng, es gibt relativ wenig Wettbewerb – und Waffenbestellungen locken an allen Ecken und Enden. So mangelt es vor allem an Kapazitäten, all die erwarteten Aufträge umzusetzen. Das ist ein wichtiges Argument gegen eine Extrasteuer für Rüstungskonzerne, wie sie momentan diskutiert wird: Die Unternehmen sollen in der Erwartung profitabler Geschäfte massiv ihre Kapazitäten erweitern. Sonst wird das nichts mit der raschen Herstellung der Verteidigungsfähigkeit. Für diesen Prozess braucht es einen industriepolitischen Plan. Kernziel der Bundesregierung müsste es sein, dass die Unternehmen vom Rüstungsaufschwung profitieren, die hier oder zumindest in Europa in Werke und Beschäftigung investieren. Dies hilft allen. Weltweite Einkaufstouren verbieten sich daher.

Daneben lässt sich natürlich beklagen, dass angesichts der Börsenhöhenflüge dieser Unternehmen etwa über hohe Dividenden viel Geld auch auf den Konten von Investoren und Anteilseignern landet. Dies gehört zur marktwirtschaftlichen Freiheit. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht die Gewinnabschöpfung bei Stromerzeugern nach Beginn des Ukraine-Kriegs mit einer spezifischen Begründung gebilligt – in puncto Rüstung wären die Voraussetzungen andere.

Weitere Themen

Weitere Artikel zu Kommentar Verteidigung