ProSieben / Sat.1 will mit einer „Medienordnung 4.0“ das Gebührensystem revolutionieren. Demnach sollen gesellschaftlich relevante Inhalte, zum Beispiel Nachrichten, senderübergreifend gefördert werden

Stuttgart - Wenn sich die Privatsender in der Vergangenheit zum Thema Rundfunkgebühren geäußert haben, waren die Debatten meist von einem gewissen Neidfaktor geprägt: Während der Kommerzfunk für seine Umsätze schuften muss, brauchen ARD und ZDF für ihre Einnahmen keinen Finger zu rühren. Je nach Thema und Aufgeregtheit reichte das Spektrum der Forderungen von der Abschaffung der Werbung im Vorabendprogramm bis zur konsequenten Reduzierung der öffentlich-rechtlichen Sendervielfalt. Nun hat sich Pro-Sieben-Sat.1-Vorstand Conrad Albert mit einem Vorschlag zu Wort gemeldet, den es in der gut dreißigjährigen Geschichte des deutschen Privatfernsehens in dieser Form noch nicht gegeben hat: Albert will ARD und ZDF zwar weder abschaffen noch an ihrer Bestands- und Finanzierungsgarantie kratzen, aber er fragt sich, ob wirklich acht Milliarden Euro und zwei Anstalten nötig seien, um den öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen. Gäbe es nur eine, wäre plötzlich ganz viel Geld frei verfügbar, und Albert weiß auch, wem das zugute kommen sollte: den Privatsendern.

 

Der Manager begründet seinen Vorstoß mit dem nicht ganz unberechtigten Hinweis, junge Zuschauer nähmen die Angebote von ARD und ZDF überhaupt nicht mehr wahr. Weil Sender wie Pro Sieben „die Grundversorgung vor allem in jungen Segmenten de facto mitübernehmen, finden wir es sachgerecht, dass diese Inhalte aus öffentlichen Mitteln finanziert oder mitfinanziert werden.“ Das klingt zwar wie ein typisches Sommerlochthema oder gar ein verspäteter Aprilscherz, aber Albert meint es ernst. Ihm schwebt gar ein regelrechter „Systemwechsel“ vor: „Die öffentliche Finanzierung darf sich nicht länger an der Institution festmachen, sondern am Inhalt.“

Was hat Anerkennung verdient?

Selbst ein flüchtiger Blick ins Pro-Sieben-Programm zeigt jedoch, dass es da nicht viel zu fördern gibt. Das Angebot besteht größtenteils aus stundenlangen Aneinanderreihungen amerikanischer Comedyserien wie „The Big Bang Theory“ oder „Two And A Half Men“, und das keineswegs nur in der Sommerpause. Allerdings denkt Albert bei seiner Forderung nach Förderung vor allem an sogenannten Public Service, also „gesellschaftlich relevante Inhalte, die demokratie- und vielfaltstiftend wirken“. Auch in dieser Hinsicht hat Pro Sieben indes nicht viel zu bieten; mit viel Wohlwollen würde die Beschreibung allenfalls auf das Wissensmagazin „Galileo“ zutreffen. Die wegen des übertriebenen Schlankheitsideals umstrittene Castingshow „Germany’s Next Topmodel“ hingegen dürfte kaum eine Anerkennung als „Grundversorgung“ bekommen.

Als Instanz, die über die Unterstützung konkreter Sendungen entscheiden könne, bringt der Pro-Sieben-Sat-1-Manager die Landesmedienanstalten ins Spiel. Sollte Albert mit seinem Vorstoß in den für solche Fragen zuständigen Rundfunkkommission der Länder Gehör finden, käme auf die Aufsichtsbehörden der Privatsender viel Arbeit zu: „RTL aktuell“ wäre vermutlich förderwürdig, aber was ist mit den überwiegend aus bunten Meldungen bestehenden „RTL 2 News“? Selbst ein Kabel-1-Format wie „Achtung Abzocke – Urlaubsbetrügern auf der Spur“ könnte eine gewisse Relevanz für sich beanspruchen, von Magazinen wie „Stern TV“ (RTL) oder „Akte 20.17“ (Sat 1) ganz zu schweigen, selbst wenn es sich bei den Beiträgen oft um Rot- oder Blaulichtreportagen handelt.

Auf zur Strukturoptimierung

Wie ernst es Albert mit seinem Modell „Medienordnung 4.0“ ist, belegt ein ergänzendes und auf einer Studie basierendes Papier, in dem beschrieben wird, welche Art von Inhalten förderungswürdig wären; allerdings klingt die Definition „demokratiestiftende, meinungsbildende und integrative Angebote“ noch recht schwammig. Im Rahmen einer Auftragsausschreibung, heißt es, könnten private Anbieter ihre Projekte in einem Konzessionsverfahren vorlegen. Eine staatsfern organisierte unabhängige Kommission würde den Finanzierungsrahmen festlegen und die Auftrags- und Mittelvergabe verantworten. Hintergrund des Modells ist das in dem Papier als „Problem des Generationenabrisses“ beschriebene Phänomen, dass ARD und ZDF mit den meisten ihrer Programme vorwiegend ältere Menschen erreichen; das Durchschnittsalter des Publikums der beiden Hauptprogramme liegt bei sechzig Jahren. Die Ministerpräsidenten haben den Intendanten daher den Auftrag erteilt, ein Papier zu „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ zu erarbeiten; es wird im Herbst vorgelegt.

In diesem Papier werden vermutlich auch andere Zahlen zur Sprache kommen als jene, mit denen Albert argumentiert. ARD und ZDF haben seine Behauptung, nur fünf Prozent der Zuschauer von ARD und ZDF seien unter 30 Jahre alt, umgehend als falsch bezeichnet. Im ersten Halbjahr 2017 hätten die beiden öffentlich-rechtlichen Programmfamilien bei den 3- bis 29-jährigen Zuschauern einen Marktanteil von 19,8 Prozent erreicht. Als absurd erweist sich auch Alberts Hinweis, die Pro-Sieben-Nachrichten erreichten mehr Zuschauer zwischen 14 und 29 Jahren als „heute“ und „Tagesschau“ zusammen. Laut ARD und ZDF liegen die beiden Sendungen mit im Schnitt 430 000 jungen Zuschauer (Januar bis Mai) deutlich über der „Newstime“ von Pro Sieben (240 000).

Die RTL-Mediengruppe hat Alberts Vorstoß übrigens bereits eine Absage erteilt, aber sie würde das Geld vermutlich trotzdem nehmen, wenn es welches gäbe; schließlich umfasst der Entwurf des Managers jedes Medienhaus, das gesellschaftlich relevante Inhalte liefere. Denkt man die Idee zu Ende, müssten streng genommen auch Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in den Genuss der Förderung kommen.