Donald Trump äußerte sich zur Russland-Affäre im Wahlkampf erstmals auf Twitter mit deutlichen Worten: Sein Sohn traf sich mit der russischen Anwältin – die Besprechung sei „völlig legal“ gewesen.

Washington - US-Präsident Donald Trump hat ein brisante Unterredung seines Sohnes mit einer russischen Anwältin während des Wahlkampfs 2016 als Treffen zur Beschaffung von Informationen über einen politischen „Gegner“ bezeichnet.

 

Das Treffen sei „völlig legal“ gewesen, schrieb am Sonntag beim Kurzmitteilungsdienst Twitter. Er selbst habe von der Zusammenkunft jedoch nichts gewusst. Es sind die bislang deutlichsten Einlassungen Trumps zu dem Umstand, dass der Grund des umstrittenen Treffens die Beschaffung von Material gegen seine Rivalin Hillary Clinton im Präsidentschaftswahlkampf gewesen sei. „Das war ein Treffen, um an Informationen über einen Gegner zu kommen, völlig legal und üblich in der Politik - und es führte zu nichts. Ich wusste nichts davon“, schrieb Trump bei Twitter.

Zentrale Rolle im Wahlkampf

Bereits früher hatte Trump insistiert, dass er über das Treffen nicht in Kenntnis gesetzt gewesen sei. Das Treffen zwischen Donald Trump junior und der Anwältin Natalia Weselnizkaja im Juni 2016 spielt offenkundig in den Untersuchungen des US-Sonderermittlers Robert Mueller zu mutmaßlichen russischen Wahlkampfeinmischungen eine zentrale Rolle. Weselnizkaja hatte im Vorfeld belastendes Material über Trumps Rivalin Hillary Clinton angeboten, wie der Trump-Sohn einräumte. Nach seinen Angaben soll sie dieses dann aber doch nicht präsentiert haben.

Trump hat stets beteuert, von dem Treffen mit Weselnizkaja erst erfahren zu haben, als US-Medien im Juli 2017 darüber berichteten. Muellers Ermittlungen haben bislang zu Anklageerhebungen gegen 31 Verdächtige geführt, darunter vier frühere Trump-Mitarbeiter. Er untersucht auch, ob Trump nach seinem Amtsantritt versucht hat, die Ermittlungen zu möglichen illegalen Absprachen seines Teams mit Moskau zu behindern. Trump prangert die Ermittlungen regelmäßig als gigantische „Hexenjagd“ an.