Ist mit den Zahlen alles in Ordnung? Darauf schaut die Gemeindeprüfanstalt – und bemängelt in Rutesheim ein paar Punkte. Die Bürgermeisterin bleibt entspannt.

Seit dem Jahr 2020 müssen die Kommunen im Land das Neue Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) bei der Aufstellung ihrer Haushalte anwenden. Dazu mussten sie eine Eröffnungsbilanz erstellen, bei der sämtliche Vermögenswerte, also auch Immobilien und Straßen sowie Abschreibungen und der Verbrauch von Ressourcen dargestellt werden.

 

Der Kernpunkt für diese Umstellung auf die kommunale Doppik, also der doppelten Buchführung in Konten, ist ein Mehr an Generationengerechtigkeit, wie der Rutesheimer Kämmerer Rainer Fahrner vor Kurzem im Gemeinderat erklärte. Im Jahr 2024 nahm die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) diese Eröffnungsbilanz sowie die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung für das Jahr 2019 in Rutesheim stichprobenartig unter die Lupe.

Dabei machte die GPA in ihrem Prüfungsbericht zu 48 Punkten Bemerkungen. Zu 19 Prüfungsfeststellungen musste die Stadt gegenüber der GPA und dem Landratsamt Böblingen als Aufsichtsbehörde Stellung nehmen. So wurden etwa genannt, dass die Bewertung einzelner Gebäude oder die Zuordnung von geleisteten Investitionskostenzuschüssen zum Bilanzposten teilweise nicht sachgerecht gewesen seien.

Zur Aufarbeitung gehört auch aktuell die Änderung der Satzung für die Wasserversorgung. Foto: IMAGO/Zoonar

„Die Bewertung des städtischen Anlagevermögens für die Eröffnungsbilanz hat sehr viel Arbeit gemacht“, erinnert sich der Kämmerer. In der Summe seien die Anmerkungen der GPA nichts Tragisches gewesen. „Wir haben inzwischen alles aufgearbeitet“. Die Bürgermeisterin Susanne Widmaier ergänzte an dieser Stelle: „Es ist üblich, dass die GPA etwas findet.“

Zur Aufarbeitung gehört auch aktuell die Änderung der Satzung für die Wasserversorgung. Die GPA hatte festgestellt, dass die Stadt von den Gebührenschuldnern nur drei Vorauszahlungen pro Jahr verlangt, wie dies auch bei den Abwassergebühren der Fall ist. Die Wasserversorgungssatzung sieht aber vor, dass vier Vorauszahlungen erhoben werden. Nun änderte die Stadt nicht den Zahlungsmodus, sondern passt die Satzung der gängigen Praxis an.

Was ändert sich jetzt für die Rutesheimer und Rutesheimerinnen?

Die Kundinnen und Kunden merken also von dieser Satzungsänderung nichts, für sie bleibt alles wie bisher. Allerdings könnte eine weitere Satzungsänderung eine Rolle spielen, wenn es zu einem Insolvenzverfahren oder einer Zwangsversteigerung kommt. In die Satzung wurde jetzt neu aufgenommen, dass die Gebührenschuld und die Vorauszahlungen als öffentliche Last auf dem jeweiligen Grundstück ruhen. Das bedeutet, dass diese Gebühren in einem solchen Fall bevorrechtigt bedient werden müssen.