Rund 150 Passagiere auf dem Weg von Bordeaux nach London dürften sich ordentlich geärgert haben. Sie saßen schon im Flieger, als französische Behörden ihre Reisepläne durchkreuzten.

Bordeaux - Frankreich hat zeitweise ein Flugzeug des Billigfliegers Ryanair am Flughafen Bordeaux beschlagnahmt. Die irische Airline sollte so gezwungen werden, öffentliche Mittel zurückzuzahlen, wie die zivile Luftfahrtbehörde am Freitag mitteilte. Die Fluglinie zahlte am Freitagmittag nach Angaben der Behörde rund eine halbe Million Euro - das Flugzeug wurde wieder freigegeben. Von Ryanair gab es zunächst keine Bestätigung.

 

Das mit 149 Passagieren besetzte Flugzeug war am Donnerstagabend auf dem Weg nach London, als es sichergestellt wurde. Die Passagiere konnten den Angaben zufolge mit fünfstündiger Verspätung noch am selben Abend mit einem anderen Flieger nach London reisen.

Die Hintergründe des Vorfalls

Hintergrund des Vorfalls ist eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2014. Die Fluglinie wurde damals aufgefordert, staatliche Beihilfen zurückzuzahlen. Der Fluggesellschaft Ryanair seien am Lokalflughafen Angoulême in den Jahren 2008 und 2009 Konditionen eingeräumt worden, die den Wettbewerb verfälschten, hieß es damals.

„Die Kommission stellte fest, dass diese Beihilfe eine reine Betriebsbeihilfe darstellte, die gewährt wurde, ohne ein Ziel von gemeinsamem Interesse zu verfolgen“, so die Wettbewerbshüter damals.

Es sei bedauerlich, dass der Staat als „letztes Mittel“ zu dieser Maßnahme greifen musste, so die Luftfahrtbehörde über die Beschlagnahme. Nach Angaben des Flughafens waren die 149 Passagiere bereits an Bord des Ryanair-Fliegers und mussten ihn schließlich wieder verlassen.

Antrag auf Beschlagnahme

Bei der Maschine handelte es sich nach Angaben der französischen Nachrichtenagentur AFP um eine Boeing 737. Demnach wurde die letzte Zahlungsaufforderung im Mai an Ryanair geschickt - das Unternehmen hat nach Angaben der französischen Behörden darauf nicht reagiert. Schließlich wurde bei einem Gericht ein Antrag auf Beschlagnahme eingereicht.