Im Landtag wird am 16. September über das Ausstiegsgesetz zu Stuttgart 21 beraten.

Stuttgart - Das baden-württembergische Parlament wird am 16. September zu einer Sondersitzung zusammenkommen, um über das Ausstiegsgesetz zu Stuttgart 21 zu beraten. Am 28. September folgt dann die endgültige Abstimmung über den Gesetzentwurf, der den Ausstieg des Landes aus der Finanzierung des Milliarden-Bahnprojektes Stuttgart 21 vorsieht. Die grün-rote Landesregierung will den Gesetzentwurf bewusst im Landtag scheitern lassen und so eine Volksabstimmung herbeiführen.

 

Sind sich Regierung und Parlament uneins, kommt es zur Bürgerbefragung

Die Landesverfassung sieht vor, dass es bei einem Konflikt zwischen Regierung und Parlament zu einer Befragung der Bürger kommen kann. Mit der Volksabstimmung wird nicht vor Ende der Jahres gerechnet. Der Entwurf wurde federführend von Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) betreut, die Begründung kommt aber aus dem Verkehrsressort von Winfried Hermann (Grüne).

Das Kabinett hatte ihn Ende Juli mehrheitlich abgesegnet, wobei die SPD-Minister mit Ausnahme von Stuttgart-21-Kritiker Stickelberger sich dagegen ausgesprochen hatten; die Grünen in der Regierungsriege hatten dafür gestimmt. Im Landtag ist aber eine Mehrheit der Abgeordneten für das Bauvorhaben, so dass die Ablehnung des Ausstiegsgesetzes programmiert ist.

Die Opposition von CDU und FDP wollen womöglich gegen das Verfahren klagen. Denn das Volk dürfe nicht über Projekte abstimmen, die direkt den Haushalt betreffen. Zudem gebe es keine Ausstiegsklausel in den Finanzierungsverträgen zu Stuttgart 21. Das Land steuert zu dem 4,1 Milliarden Euro teuren Projekt 824 Millionen Euro bei. Sollte sich der Staatsgerichtshof mit dem Thema befassen, könnte sich der Volksentscheid erheblich verzögern.