Die Projektleitung der Bahn, das Tunnelbauunternehmen und der Kreisbrandmeister scheinen sich beim Thema Rettungskonzept auf der Steinbühltunnel-Baustelle der neuen ICE-Trasse langsam zusammenzuraufen. Zwar bleibt der Kreisbrandmeister Michael Reick wachsam, doch von einem Baustopp mangels Notfallplan ist vorerst keine Rede mehr. Einer, der zusammen mit seinem Kollegen Marco Pauls ebenfalls über die Baustelle wacht, ist Ralf Paaßens von der Landesbergdirektion.
Herr Paaßens, was haben Sie bei der Landesbergdirektion im Regierungspräsidium Freiburg mit dem Steinbühltunnel am Albaufstieg zu tun?
Wir sind die landesweit zuständige Arbeitsschutzbehörde bei der Herstellung, wesentlichen Erweiterung und Veränderung von unterirdischen Hohlräumen. Zu diesen sogenannten Hohlraumbauten gehören auch die Tunnel, die im Rahmen des Bahn-Großprojektes Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen–Ulm unter Tage gebaut werden.
Sie waren schon auf der Tunnelbaustelle?
Ja, bereits mehrfach – zuletzt am Montag voriger Woche.
Der Kreisbrandmeister sorgt sich um die Sicherheit auf der Baustelle. Zu Recht?
Wenn in diesem Zusammenhang von „Sicherheit auf der Baustelle“ die Rede ist, dann ist hier ein Teilaspekt gemeint, der sich aus dem Feuerwehrrecht ableitet. Rettung im Notfall ist aber auch ein arbeitsschutzrechtliches Thema für uns, und das ist bei Tunnelbauwerken regelmäßig schwierig und komplex. Die dazu aufgestellten Konzepte sind erfahrungsgemäß anfänglich noch nicht optimal, manchmal auch noch nicht ganz vollständig. Zwischenzeitig steht das Grundsatz-Rettungskonzept. Dieses ist aber von den jeweiligen baubedingten Rahmenbedingungen abhängig.
Was heißt das?
Insbesondere in der Anfangsphase verändern sich unter anderem die zu überwindenden Flucht- und Rettungswege ständig. Dafür ist eine zeitnahe Anpassung oder Ergänzung des Konzepts erforderlich. Entsprechend intensiv sind die Abstimmungen zwischen Bauherr und seiner Bauüberwachung, den Feuerwehrinstitutionen, der vom Bauausführenden beauftragten Sicherheitsfirma und der Arbeitsschutzbehörde, die so auch kontrolliert werden.
Unter welchen Umständen würden Sie einen Baustellenstopp verhängen?
Sollte die Feuerwehr tatsächlich feststellen, dass die Rettung von durch einen Brand im Tunnel betroffenen Personen nicht mehr gewährleistet sei, würden wir prüfen, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzrechtes geeignet, erforderlich und angemessen sind, um Gefährdungen von Leib und Leben der im Tunnel Beschäftigten abzuwenden. Dies könnte dann auch eine, gegebenenfalls vorübergehende, Einstellung der Vortriebsarbeiten bedeuten.
Beim Steinbühltunnel gab es ein ziemliches Hin und Her zwischen der Projektleitung und dem Göppinger Kreisbrandmeister zum Rettungskonzept. Ist das üblich?
Wie gesagt, die heiße Phase ist angelaufen. Die durchaus schwierige und komplexe rettungstechnische Aufgabe hat in den zurückliegenden Jahren regelmäßig bei allen uns bekannten Tunnelbaustellen des Landes mehr oder weniger, immer abhängig von den jeweiligen tunnelbaubedingten Randbedingungen, intensive Abstimmungen erfordert. Von Hin und Her kann man an dieser Stelle nicht sprechen. Die Zusammenarbeit am Steinbühltunnel läuft vielmehr sehr konstruktiv.
Wie läuft das bei anderen Tunnelbaustellen, die Sie begleiten?
Grundsätzlich vergleichbar, manchmal aber auch extrem unbefriedigend, da nicht immer alle Seiten so konstruktiv zusammenarbeiten.
Was sind die Besonderheiten am Steinbühltunnel?
Aus unserer arbeitsschutzrechtlichen Sicht sind keine extrem ungewöhnlichen Schwierigkeiten zu überwinden. Mit zu überbrückenden Flucht- und Rettungswegen von rund 750 Metern im späteren Regelvortrieb liegt dieser Tunnel eher im Mittelfeld.
Der Kreisbrandmeister meint, dass der Steinbühltunnel noch verhältnismäßig einfach zu bauen sei. Noch größere Schwierigkeiten erwartet er beim Bau des Bosslertunnels, bei dem unter anderem ein viele Hundert Meter langer Stollen gegraben werden muss, nur um an die Stelle für den Zwischenangriff zu kommen. Gibt es für dieses Projekt schon erste Überlegungen der Bahn, wie sie die Sicherheit an der Baustelle gewährleisten will?
Soweit das aus unserer Sicht erkennbar ist, hat der Bauherr hier gleichermaßen pflichtgemäß die erforderlichen Veranlassungen getroffen. Die wesentlichen feuerwehr- sowie arbeitsschutzrechtlichen Maßgaben hat der Auftragnehmer, also die Baufirma, umzusetzen. Die grundsätzlich dazu erforderlichen Konzepte sind in Bearbeitung. Sie sind aber im Detail, zumindest mit den feuerwehrrechtlichen und arbeitsschutzrechtlichen Institutionen, noch nicht abgestimmt.