Es könnte ein weiteres Nachspiel haben, dass die IHK an ihrem Hauptsitz in der Jägerstraße für Stuttgart 21 geworben hat.

Stuttgart - Der Bundesverband für freie Kammern (BffK) mit Sitz in Kassel hat wegen des Verdachts der Untreue Strafanzeige gegen den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Stuttgart gestellt. Als Vertreter einer Körperschaft öffentlichen Rechts hätten sie "unter Missachtung von Recht und Gesetz" Geld für ein Stuttgart-21-Plakat ausgegeben.

 

Zur Vorgeschichte: die IHK hatte das Bahnprojekt an ihrem Hauptsitz in der Jägerstraße beworben. Gegen diese politische Stellungnahme hatte ein Unternehmer geklagt, der Zwangsmitglied bei der IHK ist, sich bei den "Unternehmern gegen Stuttgart 21" aber gegen das Projekt einsetzt. Das Verwaltungsgericht gab dem Kläger Anfang April recht: Diese plakative Form der Meinungsäußerung widerspreche dem Grundsatz der Objektivität. Das Urteil wurde kürzlich rechtskräftig, weil die IHK keine Rechtsmittel eingelegt und das Plakat abgehängt hatte.

Jetzt sieht der BffK den Tatbestand der Untreue als gegeben an. "Zu den gesetzlichen Aufgaben der IHK gehört nicht die Ausgabe von Zwangskammergeld für Projekte allgemeinpolitischen Charakters", heißt es in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Zudem fordert der BffK die Vollversammlung auf, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Bei der IHK selbst ist man über die Strafanzeige noch gar nicht im Bilde, sieht ihr aber gelassen entgegen: "So will man uns mundtot machen", sagt der Hauptgeschäftsführer Andreas Richter. "Man wird sehen, wie die Staatsanwaltschaft das bewertet." Ungeachtet dessen kündigt er an: Wenn die Mitglieder sich bei der nächsten Vollversammlung wieder dafür aussprächen, S 21 zu unterstützen, trete man auch künftig mit "erkennbaren Aktionen" für das Projekt ein.