Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart verspricht bestimmten Kunden eine Mobilitätsgarantie. Das wird wegen der Pannenserie der S-Bahn in diesem Jahr allerdings so teuer wie nie zuvor.

Stuttgart - Der Ton wird schon rauer“, sagt Horst Stammler, der Geschäftsführer des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS). Nach der schier unendlichen Pannenserie der S-Bahn in den vergangenen Monaten beschweren sich mehr verärgerte Fahrgäste, und sie äußern mitunter harsche Kritik. Das lässt sich auf der VVS-Facebook-Seite nachlesen, auf der das Verständnis für die Erklärungen und Entschuldigungen abnimmt. Ähnliche Erfahrungen machten auch die Mitarbeiter, die die telefonischen Anfragen oder Mails beantworten, sagt Stammler.

 

Unmut bereitet immer wieder auch die unübersichtliche Organisation des Nahverkehrs: Der Verband Region Stuttgart ist als Aufgabenträger der S-Bahn die politisch verantwortliche Institution, die DB Regio führt in dessen Auftrag den Betrieb der S-Bahn durch und ist für dessen Qualität verantwortlich, der VVS, in dem Aufgabenträger wie die Region, die Kreise und die Stadt Stuttgart sowie Verkehrsunternehmen wie die DB Regio, die Busunternehmen und die SSB zusammensitzen, legt Tarife, Fahrpläne und Tickets fest – und ist deshalb oft der erste Ansprechpartner bei Beschwerden.

Anspruch auf Entschädigung

Zumal der VVS auch mit seiner Mobilitätsgarantie wirbt – einer freiwilligen Leistung, die eingeführt worden ist, nachdem im Jahr 2009 europaweit im Eisenbahnverkehr eine Verordnung über Fahrgastrechte in Kraft trat. Nach dieser Verordnung hat ein Fahrgast Anspruch auf Entschädigung, wenn sein Verkehrsmittel Verspätung hat – bei mehr als einer Stunde erhält er 25 Prozent, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent des Fahrpreises zurück. Zwar gibt es auf dieser Grundlage auch eine Regelung für den Nahverkehr, doch müssen dort bei einer Zeitkarte mindestens drei Verspätungen von mindestens 60 Minuten zusammenkommen, weil eine Auszahlung erst ab einem Betrag von vier Euro erfolgt. „Im Nahverkehr spielt die Verordnung praktisch keine Rolle, zumal die Bagatellgrenze von vier Euro gilt“, sagt Stammler.

Die Mobilitätsgarantie, die der VVS als erster Verbund eingeführt hat und die inzwischen von allen Verbünden in Baden-Württemberg übernommen worden ist, operiert nicht mit der Rückerstattung eines Teils des Fahrpreises. „Die Idee ist: der Fahrgast will nicht in erster Linie eine Entschädigung, sondern er will zu seinem Fahrtziel kommen“, sagt Stammler. Die Mobilitätsgarantie gibt Fahrgästen die Möglichkeiten, ein Taxi zu nehmen, wenn sie ihr Ziel mit einer Verspätung von mehr als 30 Minuten erreichen würden und andere VVS-Verkehrsmittel, also in Stuttgart beim Ausfall der S-Bahn beispielsweise die Stadtbahn oder SSB-Busse, nicht zur Verfügung stehen.

Rund 600 Erstattungsanträge

Allerdings gibt es dafür Einschränkungen. So gilt die Garantie nur für Inhaber von bestimmten Zeitkarten (also nicht bei Einzeltickets) und ähnlich wie die EU-Verordnung nur bei Ereignissen, die dem Verkehrsunternehmen anzulasten sind – also nicht bei Unwettern wie vor einer Woche.

Allerdings hat sich die Pannenserie der S-Bahn ausgewirkt: Bis Juli 2013 gingen beim VVS rund 600 Erstattungsanträge ein. Das sind bereits etwa 100 mehr als im gesamten Jahr 2012. Auf dieser Grundlage hat der VVS in den ersten sechs Monaten diesen Jahres etwa 12 000 Euro an Taxirechnungen übernommen, im gesamten Vorjahr waren es rund 10 000 Euro. Nicht enthalten in diesen Zahlen sind die Kulanzleistungen, wenn die Mobilitätsgarantie nicht greift, aber dennoch Kunden entschädigt werden – etwa durch Büchergutscheine. Aber auch das kommt bei der verärgerten Kundschaft nicht immer gut an. „Man hat ja beim Warten auf die S-Bahn inzwischen genug Zeit zum Lesen“, spottet ein Fahrgast.