Jeden Freitag duldet die Stadt einen kleinen S-21-Protest im Rathaus. Die Aktivisten wollen den Besuchern ihre Sicht der Dinge erklären.

Stuttgart - Sie sind unverdrossen. Und sie geben nicht auf. Ein halbes Dutzend Stuttgarter pilgert jeden Freitag zwischen 11 und 12 Uhr ins Rathaus, „um die Bürger zu informieren“, wie sie sagen. Die S-21-Protestler wollen die Informationen, die im Erdgeschoss des Rathauses zu dem Bahnprojekt von der Stadt gegeben werden, ergänzen. Naturgemäß mit der gegenteiligen Meinung zu dem, was im Rathaus präsentiert wird. Genau genommen bewegen sich die älteren Herrschaften damit in einer Grauzone. Denn offiziell hat der Gemeinderat diese Form des Protestes abgelehnt. Und damit gilt das Hausrecht, worauf sich die Stadt beruft und die Freitags-Demos eigentlich untersagt hat. „Wir machen es jetzt halt so“, sagt der Aktivist Ernest Petek, deckt fleißig die Schaukästen der Stadt mit Transparenten ab und verteilt an die Besucher K-21-Flyer. „Das Rathaus ist das Haus des Bürgers“, sagt er trotzig, „daher fordern wir in diesem Haus unser Recht zur Meinungsäußerung.“ Petek beruft sich dabei auf den Artikel 5 des Grundgesetzes: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Er stellt dieses Recht über das Hausrecht. Ein Jurist würde da vermutlich widersprechen. So gesehen gibt sich der Hausherr in dieser Sache jeden Freitag sehr konziliant.

 

Aktivisten berufen sich aufs Grundgesetz