S21-Blockadefrühstück Platzverweise waren rechtswidrig

Von SIR/dpa 

Ein Blockadefrühstück von Stuttgart-21-Gegnern aus dem Jahr 2011 hat ein Nachspiel: Zwei Männer hatten gegen einen Platzverweis geklagt. Das Verwaltungsgericht gab ihnen jetzt Recht.

Immer wieder hatten Stuttgart-21-Gegner Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert. Foto: www.7aktuell.de | Florian Gerlach
Immer wieder hatten Stuttgart-21-Gegner Baufahrzeuge an der Einfahrt zur Baustelle gehindert. Foto: www.7aktuell.de | Florian Gerlach

Ein Blockadefrühstück von Stuttgart-21-Gegnern aus dem Jahr 2011 hat ein Nachspiel: Zwei Männer hatten gegen einen Platzverweis geklagt. Das Verwaltungsgericht gab ihnen jetzt Recht.