In Fellbach gilt von Oktober an ein neues Belohnungssystem für Tipps, die zu den Verursachern von Sachbeschädigungen führen. Wie hoch die Belohnung ist, lesen Sie hier.

Es war ein Vorfall, der auch weit über das mittlere Remstal hinaus für Schlagzeilen sorgte. Mitte August haben unbekannte Täter großflächig drei Glasscheiben am Rathaus in Remshalden-Geradstetten (Rems-Murr-Kreis) zerkratzt. Die Polizei bezifferte den Schaden zunächst auf 75 000 Euro. Die Hoffnung, Zeugen könnten zur Aufklärung beitragen, erfüllte sich nicht; die Täter sind bis heute nicht gefasst.

 

Bereits wenige Wochen davor war das Remshaldener Rathaus mit Gipsmasse beworfen worden. Immerhin, einige Tage nach der Beschädigung der Glasfassade des Rathauses konnte Remshaldens Bürgermeister Reinhard Molt verkünden, dass der Schaden doch nicht so hoch ausfalle, die Scheiben könnten für etwa 10 000 Euro repariert werden.

Regelmäßig mutwillige Zerstörungen

Auch knapp 20 Kilometer westlich wurde der Vorfall am Rathaus in Geradstetten genau registriert. Fellbachs Erster Bürgermeister Johannes Berner verwies kürzlich im Verwaltungsausschuss auf diesen „drastischen Fall“ in Remshalden. Die Reparatur müsse über die Gemeinde erledigt werden – eine Summe, die letztlich die Allgemeinheit trage.

Der stellvertretende Fellbacher Hauptamtsleiter Gunter Schmiedecke ergänzte zudem, dass „solche Vorfälle keine Einzelfälle mehr“ seien: „Auch in anderen Gemeinden der Region kommt es regelmäßig zu mutwilligen Zerstörungen.“ In Ditzingen im Landkreis Ludwigsburg beispielsweise musste „nach wiederholtem Vandalismus“, so Schmiedecke in seinen schriftlichen Erläuterungen zur Sitzung, die Aussichtsplattform „Glemsbalkon“ gesperrt werden, „da selbst die Unterkonstruktion beschädigt wurde“.

Und auch in Fellbach selbst seien Schäden durch Vandalismus ein grundsätzliches und ernstes Problem. So haben bisher unbekannte Täter rund um Schulen und Sporthallen im Osten der Kernstadt sowie auch in den Weinbergen am Fuße des Kappelbergs Dutzende Bäumen umgesägt.

Ebenfalls schwer beschädigt wurde die Technik im Wasserbecken auf dem Guntram-Palm-Platz vor der Fellbacher Schwabenlandhalle – Unbekannte hatten die kleinen Kieselsteine durch den Absperrzaun aus dem geleerten Becken gegriffen und dann auf die technischen Anlagen geworden.

Im Schulhof des Friedrich-Schiller-Gymnasiums hat die Stadt eine Überwachungskamera aufgestellt, um den dortigen nächtlichen Zerstörungen Einhalt zu gebieten. Auf dem Kleinfeldfriedhof in Fellbach und dem Friedhof im nördlichen Fellbacher Stadtteil Oeffingen wurden die öffentlichen Toiletten demoliert, indem die Täter Waschbecken aus der Wand rissen und zerschlugen sowie Fliesen zerstörten.

Im diesem Frühjahr musste die Immenroter Hütte, eine Wanderhütte in den Weinbergen des Kappelbergs, wegen wiederholter Zerstörungsaktionen abgerissen werden. Auch sonst gehen bei der Fellbacher Verwaltung vermehrt Meldungen ein, dass Wände, Stromkästen oder Schilder beschmiert werden.

„Diese Angriffe auf öffentliches Eigentum sind nicht nur teuer, sondern haben auch eine tiefere gesellschaftliche Wirkung“, erläutert Schmiedecke. „Sie untergraben das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum und vermitteln den Eindruck, dass Ordnung und Respekt vor gemeinschaftlichen Werten schwinden.“ Derartige Zerstörungen führten nicht nur zu hohen Reparaturkosten, sondern minderten auch die Aufenthaltsqualität in den betroffenen Bereichen.

Ein Problem: Nur bei einem Teil der Sachbeschädigungen kann die Stadt Fellbach Leistungen bei der Versicherung geltend machen. Schmiedecke: „Verursacher sind selten zu ermitteln.“

Das soll sich allerdings ändern. Die Stadt hofft auf eine höhere Erfolgsquote bei der Fahndung nach den Tätern. Die Fellbacher Verwaltung setzt ab diesem Mittwoch, 1. Oktober, eine Regelung in Kraft, die den bürokratisch-verwaltungstypischen Titel trägt: „Richtlinie über die Auslobung von Belohnungen zur Aufklärung von Sachbeschädigungen.“

Verwaltung will Verursacher haftbar machen

Mit derartigen Belohnungen für Hinweise auf die Verursacher möchte die Verwaltung „deutlich machen, dass Sachbeschädigungen, die immer zu Lasten der Stadtgesellschaft gehen, verstärkt verfolgt und aufgeklärt werden sollen“.

Ziel sei es, so Schmiedecke, „die verursachende Person haftbar zu machen“. Eine Auslobung solle nur dann erfolgen, wenn die üblichen, vorrangigen Ermittlungswege der Polizei oder anderer Fahnder „ausgeschöpft oder nicht erfolgversprechend sind“.

Dutzende Bäume im Stadtgebiet umgesägt

Zur Höhe der Belohnung für entscheidende Tipps wird entsprechend der Richtlinie „ein Sockelbetrag von 100 Euro zuzüglich zehn Prozent der Schadenshöhe festgesetzt“. Der maximal auszuzahlende Betrag wird auf 2500 Euro je Auslobung begrenzt. Über die Auslobung entscheidet die Fellbacher Oberbürgermeisterin Gabriele Zull.

Unabhängig von dieser Richtlinie hat Fellbach mit der bereits vor einigen Wochen angekündigten Auslobung eines Geldbetrags für Tipps zu den „abgesägten Bäumen“ eine gewisse Wirkung erzielt. Dies habe mit dazu beigetragen, „dass der Baumvandalismus nicht mehr weiter ging“. Bürgermeister Berner ist deshalb überzeugt: „Belohnungen können dabei unterstützen, Vandalismus aufzuklären.“