Die sächsische AfD scheitert mit einer Verfassungsbeschwerde wegen ihrer zurechtgestutzten Kandidatenliste für die Landtagswahl. Sie hat sich das alles selbst zuzuschreiben. Gleichwohl wäre es politisch klüger gewesen, nicht auf Formfehler zu beharren, meint StZ-Autor Armin Käfer.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Armin Käfer (kä)

Stuttgart - Jetzt ist also höchstrichterlich bestätigt: Die sächsische AfD hat sich nicht nur als zu dämlich erwiesen, ordnungsgemäß eine Kandidatenliste für die Landtagswahl aufzustellen. Sie ist auch unfähig, eine formgerechte Verfassungsbeschwerde einzureichen, um den Ausschluss ihrer illegitimen Wahlbewerber abzuwenden. Das sagt viel über diese Partei aus, die sich gerne so aufführt, als hätte sie Recht und Ordnung gepachtet.