Wie der sächsische AfD-Parteichef Jörg Urban am Mittwoch mitteilte, will die Partei in Sachsen gegen die Nichtzulassung eines Großteils ihrer Listenkandidaten zur Landtagswahl eine Verfassungsbeschwerde einlegen.

Dresden - Die AfD in Sachsen will gegen die Nichtzulassung eines Großteils ihrer Listenkandidaten zur Landtagswahl am 1. September eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Das kündigte der sächsische Parteichef Jörg Urban am Mittwoch in Dresden an. „Der Landesvorstand unserer Partei hat die Ablehnung der Landesliste ausgiebig juristisch geprüft und kommt zu dem Schluss, dass es seitens der sächsischen AfD keine Fehler gibt, die es rechtfertigen, unsere Landesliste derart drastisch zusammenzustreichen.“ Die Streichung von 43 Kandidaten sei ein Willkürakt, „um den stärksten Mitbewerber zur Landtagswahl 2019 entscheidend zu schwächen“.

 

Der Landeswahlausschuss hatte vergangenen Freitag nur die ersten 18 der 61 Plätze auf der Landesliste der Partei für gültig erklärt. Für die Streichung wurden formale Gründe genannt.