Vom 1. Mai an erhöht Esslingen die Verwarnungs- und Bußgelder erheblich. Besonders eine Gruppe muss besonders aufpassen.

Esslingen - Die Zahlen sind beunruhigend. Allein im ersten Quartal 2019 haben die 15 Außendienstmitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes in Esslingen 129 Verstöße gegen das Verbot angezeigt, Müll in der freien Natur zu entsorgen. 2017 hatte es übers gesamte Jahr betrachtet lediglich 112 Anzeigen gegeben, 2018 waren es dann bereits 221. Klar ist, dass 2019 noch deutlich mehr Müllsünder erwischt werden – zumal die Stadt angekündigt hat, die bereits 2017 eingeleiteten Schwerpunktkontrollen fortzusetzen.

 

55 Euro für eine falsch entsorgte Kippe

Zwar wird schon bisher das illegale Wegwerfen von Flaschen, Dosen, Verpackungen, Zigaretten, Papier, Lebensmittelresten, Kaugummis, Tüten und Hundekotbeuteln mit Verwarnungsgeldern geahndet. Doch verglichen mit den Summen, die Umweltsünder in Esslingen vom 1. Mai an zahlen müssen, wenn sie erwischt werden, waren diese Beträge vergleichsweise gering.

Jetzt werden das unüberlegte Wegwerfen von Dosen, Kaugummis, Zigarettenkippen oder Ähnlichem mit 55 Euro Verwarnungsgeld geahndet. Wer einen Hundekotbeutel liegen lässt, muss 75 Euro bezahlen und zudem mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Das gilt auch für jene Hundebesitzer, die sich gar nicht die Mühe machen, den Kot in eine Tüte zu stecken. Das dem Bußgeldverfahren vorgeschaltete Verwarnungsgeld beträgt sogar 100 Euro. An der Spitze der Einzeldelikte liegen Glasflaschen, für die 125 Euro zu berappen sind.

Im Einzelfall bis zu 250 Euro Geldbuße

Im Einzelfall kann die Stadt sogar eine Geldbuße bis zu 250 Euro festsetzen. Das gilt insbesondere, wenn das Ausmaß der Umweltbeeinträchtigung überdurchschnittlich groß ist, der Erwischte sich uneinsichtig zeigt oder bereits wegen ähnlicher oder gleicher Ordnungswidrigkeiten förmlich verwarnt worden ist.