Nach der Niederlage im Kampf um Schadenersatz wegen des Atomausstiegs zieht der Energiekonzern EnBW nun in Köln vor das Oberlandesgericht. Er fordert 261 Millionen Euro wegen Ausfällen durch die Abschaltung zweier Reaktoren nach Fukushima.

Titelteam Stuttgarter Zeitung: Andreas Müller (mül)

Stuttgart - Der Energiekonzern EnBW kämpft weiter um Schadenersatz für den Atomausstieg. Nach der Niederlage vor dem Landgericht Bonn hat die EnBW Berufung beim Oberlandesgericht (OLG) Köln eingelegt. Dies bestätigte ein OLG-Sprecher der Stuttgarter Zeitung. Die in dem Zivilverfahren Beklagten, der Bund und das Land Baden-Württemberg, würden nun darüber informiert. Damit stellt sich das fast ganz im Staatsbesitz befindliche Unternehmen gegen die Landesregierung. Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) hatte die EnBW aufgefordert, das Bonner Urteil zu akzeptieren. In dem Zivilverfahren fordert der Konzern 261 Millionen Euro wegen Ausfällen durch die Abschaltung zweier Reaktoren während des „Atommoratoriums“ nach Fukushima.

 

Das Landgericht hatte die „Amtshaftungsklage“ im Februar klar abgewiesen. Seine Begründung: Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland bestünden schon deshalb nicht, weil das Zwangsaus für die Kernkraftwerke Neckarwestheim 1 und Philippsburg 1 vom Land Baden-Württemberg angeordnet worden sei. Schadenersatz vom Land stehe der EnBW auch nicht zu, weil sie die entsprechenden Verfügungen damals „schuldhaft“ nicht angefochten habe. In der aufgeheizten Stimmung nach Fukushima wäre dies der Bevölkerung und den Kunden nicht zu vermitteln gewesen, hatte der Konzern argumentiert. Nach Ansicht der Zivilkammer wäre eine Klage damals hingegen zumutbar gewesen und hätte „Aussicht auf Erfolg gehabt“. Die Neubewertung der Risiken nach Fukushima sei nämlich nicht ausreichend gewesen, um bei den Altmeilern einen Gefahrenverdacht zu begründen.

„Aktienrechtliche Gründe“

Umweltminister Untersteller hatte diese Einschätzung bedauert und die damalige Anordnung verteidigt, das Urteil aber ansonsten begrüßt. Er hoffe, dass die EnBW das Verfahren nun beende und nicht in Berufung gehe, erklärte er. „Es gibt in den kommenden Jahren viele andere wichtige Aufgaben, um die sich sowohl die EnBW als auch die Atomaufsicht kümmern müssen“. Das Land und der Landkreiseverbund Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) sind jeweils mit etwa 47 Prozent der Anteile Hauptaktionäre der EnBW.

Für die Fortsetzung des Prozesses nannte der Energiekonzern „aktienrechtliche Gründe“. Man kämpfe „im Interesse der Aktionäre“ weiter um Schadenersatz, hieß es bei der Hauptversammlung am Dienstag dieser Woche. Die EnBW teile die Rechtsauffassung „in zentralen Punkten nicht“, sagte der Rechtsvorstand Bernhard Beck. Sie erwarte, dass sich das Oberlandesgericht mit den rechtlichen Argumenten intensiv auseinandersetze.

Mastiaux zeigt sich besorgt

Indirekt stellt sich die EnBW mit der Berufung auch gegen den von der Bundesregierung angestrebten Atomkonsens. Dieser sieht vor, dass mit der Einigung über die Kosten des Atomausstiegs auch sämtliche Rechtsstreitigkeiten beendet werden. Eine Kommission unter Co-Vorsitz des früheren Bundesumweltministers Jürgen Trittin (Grüne) hatte vorgeschlagen, die Energiekonzerne sollten gut 23 Milliarden Euro in einen staatlichen Fonds einbringen. In diesem Betrag ist ein erheblicher Risikoaufschlag enthalten, der massiv umstritten ist. EnBW-Chef Frank Mastiaux hatte sich über diese Belastung bei dem Aktionärstreffen besorgt gezeigt: den Unternehmen werde damit „viel Investitionskraft genommen“. Man müsse allerdings auch sehen, dass eine breite Mehrheit den Kommissionsvorschlag begrüße. Zugleich bedauerte Mastiaux, dass die Konzerne immer noch unter einem „Reputations-Defizit“ litten. Man dürfe „nicht nachlassen“, an einem besseren Ruf zu arbeiten und „wieder Sitz und Stimme in der Mitte der Gesellschaft“ zu erhalten. Der Sprecher von Umweltminister Untersteller sagte der dpa: „Wenn die EnBW in Berufung gehen will, ist das ihr gutes Recht. Wir sehen der Prüfung gelassen entgegen und gehen davon aus, dass die Niederlage des Unternehmens im Amtshaftungsprozess vor dem Landgericht Bonn Bestand haben wird.“