Schärfere Stickoxidwerte Kommen in Stuttgart neue Fahrverbote?

In Stuttgart und der Region, wie hier an der Friedrichstraße in Ludwigsburg, könnten schärfere Stickoxidgrenzwerte erneut zu Fahrverboten führen. Foto: dpa/Marijan Murat

Die EU will im Frühjahr schärfere Grenzwerte für Stickoxide einführen. In Stuttgart und anderen Städten im Land drohen dann erneut Fahrverbote. Die aktuellen Werte an den Messstationen liegen weit über den angepeilten Zielen.

Stuttgart - Nachdem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Richtwerte für Luftschadstoffe drastisch reduziert hat, drohen in Stuttgart und der Region neue Fahrverbote. An den neuen Richtwerten der WHO will sich die EU-Kommission in Brüssel orientieren, wenn sie im kommenden Frühjahr einen Vorschlag für die Überarbeitung der EU-Luftreinhaltungsrichtlinie vorlegt.

 

An der Stuttgarter Messstation Pragstraße etwa lag der Stickstoffdioxid-Mittelwert in den ersten neun Monaten dieses Jahres bei 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft. Das ist das Vierfache des neuen WHO-Richtwertes von zehn Mikrogramm.

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In Ludwigsburg wurden an der Station in der Schlossstraße im Schnitt knapp 39 Mikrogramm gemessen. Die Messstation am Neckartor, die über Jahre am meisten für Schlagzeilen sorgte, lag bei knapp 35 Mikrogramm und landete im bundesweiten Ranking damit auf Platz neun. Werte zwischen 20 und 30 Mikrogramm – also das Doppelte bis Dreifache des Wertes, den die WHO empfiehlt – weisen Messstationen aus ganz Baden-Württemberg auf: Tübingen, Freiburg, Stuttgart Arnulff-Klett-Platz, Stuttgart Bad Cannstatt, Karlsruhe, Heilbronn, Leonberg, Schramberg und Pfinztal.

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Die neuen WHO-Richtwerte sind noch nicht Gesetz. Bislang gilt auch in Deutschland die EU-Luftreinhaltungsrichtlinie aus dem Jahr 2008, bei der die EU die damaligen WHO-Richtwerte festgeschrieben hat. Die EU-Kommission wird aber wohl im Mai einen Vorschlag für die Überarbeitung der Luftreinhaltungsrichtlinie vorlegen, der von 2026 an Gesetzeskraft bekommen könnte. Und das Europa-Parlament hat bereits beschlossen, die neuen WHO-Richtwerte dann eins zu eins in EU-Recht zu übernehmen. Wie bei jedem EU-Gesetz müssen sowohl das Europa-Parlament als auch eine Mehrheit der 27 Mitgliedstaaten zustimmen, bevor ein Vorschlag der EU-Kommission Gesetz wird.

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