Bei der Reform der Erbschaftsteuer muss Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mit Gegenwind aus den Bundesländern rechnen. Den Ländern gehen geplante Vergünstigungen zu weit.

Berlin - Bei der Reform der Erbschaftsteuer muss Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) mit Gegenwind aus den Bundesländern rechnen. Kurz vor den Beratungen in Bundestag und Bundesrat, die am Freitag kommender Woche beginnen, erheben die Länder Einwände gegen Schäubles Reform. Den Ländern gehen die von Schäuble geplanten Vergünstigungen für mittelständische Familienunternehmen zu weit. Sie befürchten Einnahmeausfälle. Dies geht aus einer gemeinsamen Stellungnahme des Finanz- und Wirtschaftsausschusses des Bundesrates hervor, die der Stuttgarter Zeitung vorliegt. Darin melden die Länder auch verfassungsrechtliche Zweifel an den Plänen an.

 

Mit den Nachbesserungswünschen der Länder werden die Verhandlungen über die Neuregelung der Erbschaftsteuer schwieriger. In der großen Koalition dringen die CSU und der CDU-Wirtschaftsflügel auf mittelstandsfreundlichere Lösungen. Dies lehnen Schäuble und die SPD jedoch ab.

Das geltende Gesetz muss korrigiert werden

Der Streit dreht sich vor allem um die Verschonungsregeln für große Familienunternehmen. Das Bundesverfassungsgericht forderte im Dezember 2014, das geltende Gesetz in mehreren Punkten zu korrigieren. Dazu gehört, dass die Erben großer Familienunternehmen nicht mehr pauschal von der Steuer verschont werden dürfen. Nach Schäubles Plänen soll es für große Familienunternehmen eine Bedürfnisprüfung geben, die dann zur Steuerzahlung führt. Nach Schäubles Konzept beginnt die Bedürfnisprüfung bei einem Schwellenwert von 26 Millionen Euro pro Erben. Bei einer langjährigen Bindung an den Betrieb ist sogar eine Grenze von 52 Millionen Euro vorgesehen. Die Wirtschaftsverbände argumentieren, damit kämen auf viele Erben mittelständischer Betriebe hohe Steuern zu.

Schäuble erwartet 200 Millionen Euro mehr pro Jahr

Die Länder sind dagegen der Meinung, Schäuble setze die Schwellenwerte zu großzügig an. Sie fordern eine niedrigere Grenze für die Bedürfnisprüfung. Dies würde dazu führen, dass mehr Firmenerben steuerpflichtig werden. Die Länder begründen ihre Kritik damit, dass sich in Schäubles Modell nur ein kleiner Teil der Familienunternehmen der Bedürfnisprüfung unterziehen muss. Die Länder zweifeln auch daran, dass der Finanzminister mit seinen Einnahmeerwartungen richtig liegt. Schäuble erwartet durch die Neuregelung der betrieblichen Erbschaftsteuer 200 Millionen Euro mehr pro Jahr. In einem Punkt allerdings kommen die Länder der Wirtschaft entgegen: sie wollen beim Nachweis der Bindung des Erben an seine Firma eine weniger strenge Regelung.

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Christian von Stetten bezeichnete das Signal des Bundesrates als enttäuschend. Er sagte, Landesfinanzminister Nils Schmid (SPD) habe im Bundesrat nicht versucht, Verbesserungen für Familienunternehmen zu erreichen. Schmid hatte zuvor einen Schwellenwert von 100 Millionen Euro für die Bedürfnisprüfung vorgeschlagen.