Der Dauerstreit zwischen Google und der Gema um die Vergütung für YouTube-Videos spitzt sich weiter zu. Jetzt will die Verwertungsgesellschaft Schadenersatz – und zieht vor eine Schiedsstelle.

München - Im Streit um Musikclips bei der Google-Videoplattform YouTube hat die Verwertungsgesellschaft Gema die Verhandlungen für gescheitert erklärt und will 1,6 Millionen Euro Schadenersatz. Zudem zieht sie vor die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dort solle die Angemessenheit der von ihr verlangten Mindestvergütung neutral geprüft werden, teilte die Gema am Donnerstag mit. Zugleich forderte die Gema Google in einer Abmahnung auf, bei Videos, die als Folge des Streits gesperrt sind, nicht mehr auf sie zu verweisen. YouTube zeigte sich „überrascht und enttäuscht“.

 

Google und die Gema, die in Deutschland die Urheberrechte etwa von Komponisten oder Textautoren vertritt, können sich schon seit 2009 nicht über eine Mindestvergütung für Videos bei YouTube einigen, nachdem ein vorläufiger Vertrag auslief. Die Verwertungsgesellschaft will 0,375 Cent pro Abruf. Google lehnte die Forderung bisher ab. Als Folge des Streits können in Deutschland viele Clips - vor allem mit Musik - nicht bei YouTube angesehen werden.

YouTube-Sprecherin Mounira Latrache sagte, man setze „weiterhin alles daran, mit der Gema eine dem Geschäftsmodell von YouTube entsprechende Lösung zu finden“. YouTube habe Dutzende von Verträgen mit Verwertungsgesellschaften für mehr als 45 Länder geschlossen. In Deutschland hinderten die Entscheidungen der Gema Künstler, Autoren und Plattenfirmen daran, YouTube als Einnahmequelle zu nutzen.

Gema sieht YouTube als werbefinanzierten Streaming-Dienst

Die Schadenersatz-Forderung von 1,6 Millionen Euro errechnete die Gema auf Basis geschätzter Abrufzahlen. Die Schiedsstelle solle sowohl die Angemessenheit dieses Betrags als auch des Tarifs von 0,375 Cent prüfen.

Die Gema betrachtet YouTube als einen werbefinanzierten Streaming-Dienst. Mit mehreren Musik-Streaming-Diensten hat die Gema bereits feste Zahlungsvereinbarungen getroffen. Sie entrichten einen festen Betrag für jeden Song, der von den Nutzern dieser Abonnement-Dienste angehört wird.

Der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker warf YouTube am Donnerstag vor, sich allen Vorschlägen einer angemessenen Lizenzierung zu verweigern. „Eine Schadensersatzforderung ist aus unserer Sicht angebracht, weil die urheberrechtlich geschützten Musikwerke auf YouTube massenhaft genutzt und vermarktet werden“, betonte er.

Bei vielen Videos - wie zum Beispiel „Gangnam Style“, dem Überraschungs-Musikhit des vergangenen Jahres - sehen deutsche YouTube-Nutzer derzeit den Hinweis, dass der Clip nicht verfügbar sei, weil die Gema nicht die erforderlichen Rechte eingeräumt habe. Diese Formulierung will sich die Gema nicht länger gefallen lassen. „Durch den eingeblendeten Text wird der falsche Eindruck erweckt, dass die Gema die Lizenzierung von Musiknutzung kategorisch verweigere“, erklärte sie. Dadurch werde die öffentliche und mediale Meinung in höchst irreführender Weise negativ beeinflusst. Sollte YouTube diese Hinweise nicht entfernen, werde die Gema eine Unterlassungsklage einreichen.

Die Gema und Google stehen sich auch in einem Gerichtsverfahren in Hamburg gegenüber. Dort entschied das Landgericht im vergangenen Frühjahr, dass YouTube zwar auf Gema-Aufforderung ausgewählte Videos löschen müsse, aber nicht verpflichtet sei, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen. Beide seiten zogen gegen das Urteil in Berufung, das Verfahren könnte sich noch über Monate hinziehen.