SchildbürgerInnen Bitte ein bisschen Gleichberechtigung!

Im Rechtsstreit um die Zulässigkeit von Frauenparkplätzen gibt es in München eine sehr höfliche Einigung.
München - Er wolle Gleichberechtigung, sagt Dominik Bayer, „nicht mehr und nicht weniger“. Und weil er sich als Mann diskriminiert fühlt, ist der 25-jährige Jurastudent aus dem Rheinland gegen das oberbayerische Eichstätt vor Gericht gezogen. Auf öffentlichem Terrain und ohne Rechtsgrundlage habe die Stadt einige Parkplätze ausschließlich für Frauen vorgesehen. Dass dies aus Sicherheitsgründen erfolgt war, nachdem es in der Gegend eine Vergewaltigung gegeben hatte, das hielt Bayer nicht von seiner Klage ab. Sicherheit, sagte er, schaffe man nicht, „indem man nur schnell mal ein paar Schilder aufstellt“.
Vor dem bayerischen Verwaltungsgericht in München hat Bayer am Mittwoch zunächst eine Abfuhr bezogen. Es gehe allein um Straßenverkehrsrecht, sagte der Vorsitzende Richter Dietmar Wolff, nicht um Diskriminierung nach Geschlechtern und schon gar nicht um das Ende von Frauenparkplätzen. Allenfalls könne man über die grafische Gestaltung der Parkplatzschilder reden. Und so geschah es. Das Gericht wies auf folgenden Punkt hin: Staatliche Hoheitsträger dürfen im öffentlichen Raum nur solche Verkehrsschilder aufstellen, die in der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgelistet sind. Eichstätt aber hatte das reguläre weiße „P“ auf blauem Grund ergänzt mit: „Nur für Frauen“. Dieser Zusatz ist in der StVO nicht enthalten. Wegen des amtlichen Aussehens der Schilder, so Kläger wie Richter, müssten rechtstreue Bürger davon ausgehen, es sei strafbar, sich auf die Parkplätze zu stellen, wenn man keine Frau sei. „Wir haben das sowieso nur als Empfehlung verstanden“, lenkte der Eichstätter Verwaltungsdirektor Hans Bittl vor Gericht ein. Damit lag die Einigung, wie Richter Wolff sie dann vorschlug, auf der Hand: Eichstätt stellt bis Ende Februar neue Tafeln auf, die optisch keine Verwechslung mit StVO-Schildern zulassen. Und die „tunlichst“, wie der Richter anmahnte, das Wort „bitte“ enthalten.
Empfehlung oder Anordnung?
Mit „Bitte hier nur Frauen!“ darf Eichstätt also seine Frauenparkplätze behalten. „Ein Sieg für ganz Deutschland!“, jubelt Verwaltungsdirektor Bittl. „Zufrieden!“, sagt nach der Einigung auch Dominik Bayer. Das „Bitte“ erfüllt sein Drängen nach Gleichberechtigung offenbar voll und ganz. (AZ: M23K18.335)
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