Schimmel in der Wohnung Junges Paar will Baby schützen

Im Mietvertrag war eingetragen, dass die Mieter für eine gewisse Zeit auf eine ordentliche Kündigung verzichten. Foto: IMAGO/U. J. Alexander

Ein Wassereinbruch und feuchte Stellen an der Wand: Danach kündigte ein junges Paar fristlos die Wohnung. Jetzt muss es ein Teil der Miete nachzahlen.

Böblingen : Ulrich Stolte (uls)

Darf man wegen Schimmel in der Wohnung einfach ausziehen? Ein junges Paar aus einem Ort auf der Schönbuchlichtung, das sein Baby schützen wollte, stritt sich wegen dieser Frage vor dem Amtsgericht Böblingen mit seinem Ex-Vermieter.

 

Lange hatten das Paar eine Bleibe gesucht, und die Wohnung hatte den Beiden spontan zugesagt. Deswegen unterschrieben sie im Jahr 2024 einen Mietvertrag mit allen seinen Zusatzklauseln. In einer Klausel hatte das Paar sich verpflichtet, bis Ende September 2026 auf eine ordentliche Kündigung zu verzichten. Der Vermieter wollte zunächst vier Jahre Frist, so sagte er, aber dann habe man sich auf eine kürzere Zeitspanne geeinigt.

Wasser im Treppenhaus, Ziegel kaputt

Die Mieter müssen einen Teil der Miete nachzahlen. Foto: imago/photothek

Ein paar Monate wohnten die beiden dort, dann fanden sie auf einmal nasse Stellen im Flur und im Bad. Man einigte sich darauf, die Stockflecken zu entfernen und drüberzustreichen. Im Mai 2025 stand dann das Treppenhaus unter Wasser. Der Vermieter gab an, ein Dachziegel kaputt gewesen – und wenig später ausgetauscht worden.

Mitte Juli waren dann in der Wohnung wieder die Wände feucht und Schimmel war zu sehen, obwohl regelmäßig gelüftet worden war. Das Paar mit seinem drei Monate alten Baby zog die Reißleine. Um die Gesundheit des Kindes nicht zu gefährden, zog die junge Familie Ende Juli in eine Einliegerwohnung bei den Eltern der Frau, kündigte die Wohnung fristlos, gab die Schlüssel ihrem Vermieter zurück und stellte die Mietzahlungen ein.

Bis Mitte Oktober hatte der Vermieter die Wohnung renoviert und die Ursache der nassen Stellen gefunden, das WC sei defekt gewesen, sagte er. Doch die Mieter zogen nicht wieder in die Wohnung ein und der Vermieter fand erst auf den 1. April einen neuen Mieter. Weil man ja gegenseitig bis September 2026 eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen habe, forderte er die ausstehende Miete von dem jungen Paar ein. Er behielt die Kaution und wollte 7000 Euro Nachzahlung.

Die nunmehr ehemaligen Mieter hingegen wollten nicht zahlen, mit dem Hinweis, dass durch den Schimmel die Wohnung nicht bewohnbar gewesen sei.

Der Richter rät zu einem Kompromiss

Der Richter riet den streitenden Parteien dringend zu einem Kompromiss, weil die Rechtslage unklar sei und beide Parteien in volles Risiko gingen. Vor allem weil man genau bewerten müsse, ob die fristlose Kündigung des jungen Paares rechtens gewesen sei oder nicht. Wobei die Angst um das Baby sicherlich ein Punkt sei, den man ins Auge fassen müsse.

Für den Richter war ganz klar, dass man während der Renovierungsarbeiten die Wohnung nicht oder nur teilweise hätte bewohnen können und strich diese Monate von Juli bis Oktober aus der Rechnung. Übrig blieb ein Betrag von 1750 Euro, den die Mieter ihrem Vermieter nachzahlen müssen, die Mietkaution darf er einbehalten, sodass er effektiv rund 3800 Euro bekommt.

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