Die Tochter von Violetta Brauer hat seit zwei Jahren starke psychotische Phasen. Foto: KI/Midjourney/Montage: Sebastian Ruckaberle
Die Tochter von Violetta Brauer leidet unter paranoider Schizophrenie. Die Mutter versucht alles, um ihr zu helfen. Doch sie läuft überall gegen die Wand. Ein Teufelskreis.
Fast rund um die Uhr ist Violetta Brauer damit beschäftigt, das Leben ihrer Tochter zu organisieren. Sie schreibt an Ämter, an Gerichte, an psychiatrische Kliniken, telefoniert Sozialdienste ab. Obwohl sie im Moment nicht einmal weiß, wo ihre Tochter sich aufhält. „Vermutlich lebt sie auf der Straße, ohne Dokumente, ohne Kleider, ohne alles“, erzählt Brauer Anfang Januar in einem Café im Stuttgarter Westen.
Brauer ist 75 Jahre alt, ihre Tochter Natalia 54. Ihre Tochter ist erwachsen. Auf dem Papier. Für sich sorgen kann Natalia laut ihrer Mutter im Moment nicht. Denn ihre Tochter leidet wohl an einer Form von paranoider Schizophrenie, sie hat seit zwei Jahren starke psychotische Phasen.
Die Tochter hält sich für gesund
Das ist die Diagnose der Ärzte. Natalia findet, sie sei gesund, so erzählt es ihre Mutter. Medikamente wolle sie nicht nehmen, unzählige Male war sie in den vergangenen Jahren in einer psychiatrischen Klinik. In Psychiatrien werden solche Patienten oft „Drehtürpatienten“ genannt. Kaum sind sie draußen, sind sie wieder da.
Weil sie in der echten Welt nicht zurechtkommen. Natalia sieht in einer akuten psychotischen Phase nicht ein, dass sie krank ist und Hilfe braucht. Zum Schutz aller Beteiligten sind daher Namen und Orte anonymisiert. „Ich erzähle die Geschichte nicht nur als Mutter“, sagt Brauer. „Sondern, weil der Fall meiner Tochter exemplarisch zeigt, wie ein System trotz erheblichen Einsatzes öffentlicher Mittel keinen nachhaltigen Effekt erzielt.“
Lücken im System
Ihr gehe es nicht um Schuldzuweisungen an das Gericht, die Polizei oder die Klinik. Sie wolle auf die Lücken im System aufmerksam machen. „Der Verlauf meiner Tochter zeigt, wie ein Mensch schrittweise von einer stationären Behandlung in eine völlige soziale Desintegration und in die Obdachlosigkeit rutscht“, sagt die Mutter.
Sie lebt seit einigen Jahrzehnten in Deutschland. Hier sind ihre beiden Kinder geboren und aufgewachsen. „Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas hier im Land möglich ist.“ Dabei liege das Problem nicht am Mangel an Hilfe, sondern im Fehlen einer verbindlichen Koordination von Unterstützungsangeboten. Im Jahr 2024 sei ihre Tochter mehrere Wochen in stationärer Behandlung gewesen. „Da hat sie sich spürbar stabilisiert“, sagt Brauer.
Die Tochter will keine dauerhafte Hilfe annehmen – ein Teufelskreis beginnt
Auch wichtige Dokumente habe sie in der Zeit wieder beschaffen können – alles, was ihrer Tochter davor in akuten psychotischen Zuständen verloren gegangen sei. „Da hatte ich als Mutter erstmals Hoffnung, dass vielleicht ein Neubeginn für sie möglich ist.“ Doch nach der Entlassung habe es keine dauerhafte Begleitung für ihre Tochter gegeben.
Es folgt ein erneuter Absturz. Die Tochter schaffte es nicht, einen stabilen Alltag aufzubauen. Ihr fehlt es an Orientierung, Sicherheit und Strukturen, die sie auffangen. Danach folgt über fast zwei Jahre ein endloser Kreislauf aus Klinikaufenthalten, Einsätzen von Polizei und Notdiensten. Kaum ist sie in der Klinik, entlässt sie sich selbst, taucht unter, um mehrere Wochen später irgendwo aufzutauchen. Häufig wird sie von der Polizei aufgegriffen – und in die Klinik gebracht. „Aber überall lief sie abermals weg“, erzählt ihre Mutter.
„Mama, die Polizei sucht mich!“
„Bis letzten November wusste ich nicht einmal, dass sie keine Wohnung, keine Krankenversicherung und nichts mehr hat“, sagt Brauer. Sie habe gedacht, die Tochter lebe in einer Pension und erhalte Sozialhilfe. Aber ohne festen Wohnsitz funktionieren auch rechtliche Verfahren nicht mehr. „Sie ist aus der medizinischen, sozialen und rechtlichen Unterstützung herausgefallen.“
Und ihre Mutter kann nichts tun. Nach jeder Krise stehe ihre Tochter auf der Straße. Wochenlang höre sie nichts von ihr. Dann plötzlich ein Anruf: „Mama, die Polizei sucht mich!“ Und dann legt sie auf.
Die Mutter versucht, Hilfe zu bekommen – und stößt an Grenzen
Violetta Brauer schreibt in der Zwischenzeit wieder Briefe an Behörden und Gerichte, versucht Hilfe zu organisieren oder die Betreuung für ihre Tochter zu übernehmen. Mitte Dezember erhält sie eine Antwort vom zuständigen Amtsgericht. Darin heißt es, dass „weiterhin die Prüfung, ob eine rechtliche Betreuung angeordnet werden kann, nicht möglich“ ist – solange die Betroffene keinen festen Wohnsitz habe oder längerfristig in einer Klinik untergebracht sei.
Anfang Januar kam die Tochter in eine psychiatrische Klinik. Foto: IMAGO/Steinach
Das Gericht teilt Brauer auch mit, dass ein Betreuungsverfahren ein „erheblicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“ sei und dafür ein persönliches Gespräch mit der Betroffenen geführt werden müsste.
Offenbar sei der Zustand der Tochter im November, als sie in der Klinik war, nicht derart „besorgniserregend“ gewesen, dass die Klinik eine Unterbringung nach dem PsychKHG angeordnet habe, heißt es in dem Schreiben.
Rechtliche Hürde sehr hoch
Die rechtliche Hürde, jemand gegen seinen Willen zu behandeln, ist in Deutschland sehr hoch. Eigentlich aus gutem Grund – um Menschen vor einem willkürlichen Zugriff durch andere oder gar den Staat zu schützen. Aber was, wenn jemand nicht mehr einsehen kann, dass er Hilfe braucht? Und durch seine Krankheit sich selbst oder andere gefährdet? Ab wann kann jemand aufgrund einer Krankheit nicht mehr selbstbestimmt über seine Behandlung entscheiden?
Menschen gegen ihren Willen in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen und gar gegen ihren Willen zu behandeln sowie dort festzuhalten, ist in Deutschland durch einige Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus den frühen 2010er Jahren mit höheren Hürden versehen. Diese Urteile haben zu entsprechenden Anpassungen der Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetze (PsychKHG) in den verschiedenen Bundesländern geführt.
Die Autonomie des Patienten hat einen hohen Stellenwert in Deutschland
Für die Unterbringung oder die Behandlung – oder beides – braucht es eine richterliche Genehmigung und neben einer schweren psychische Krankheit muss eine akute Gefährdung bestehen, der Patient darf krankheitsbedingt nicht in der Lage sein, selbstbestimmt über seine Behandlung zu entscheiden.
Die Patientenautonomie hat inzwischen in Deutschland einen hohen Stellenwert. „Das ist ein großer Fortschritt“, sagt Thomas Pollmächer. Der Psychiater und Psychotherapeut war Präsident der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (dgppn) und ist Ärztlicher Direktor der Donau-Altmühl Kliniken in Ingolstadt.
Oft fehlt die Krankheitseinsicht
Die starke Betonung der Patientenautonomie hat zur Folge, dass gerade Angehörigen von Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung stark belastet sind. Außer in ganz akuten Situationen müsse ein Betreuungsgericht sich von den Patienten ein Bild machen, zur Not müsse ein Richter diesen auch aufsuchen, sagt Pollmächer. Er verstehe die Sorgen der Eltern gut, aber ein Gericht oder Ärzte in einer Klinik schätzten den Zustand eines Patienten auch einmal anderes ein als die Eltern es tun würden.
Gegen seinen Willen eingewiesen werden könne jemand nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen. „Die Beeinträchtigung muss dazu sehr erheblich sein und eine ernsthafte Sorge um die Gesundheit des Patienten vorherrschen“, sagt Pollmächer. Dass jemand auf der Straße lebe, sei allein kein Grund. „Das mag manchmal zynisch erscheinen, aber das Recht kennt sogar ein ‚Recht auf Krankheit’, ergänzt er. Das häufigste Problem sei, dass insbesondere Patienten mit wahnhaften Erkrankungen die Krankheitseinsicht fehle.
Schizophrene Erkrankungen gut behandelbar
Nicht selten führen solche Erkrankungen, vor allem bei Männern, zu kriminellen Handlungen und zu einer dauerhaften Einweisung in die forensische Psychiatrie – die allerdings eine schwere Straftat voraussetzt. „Bei Frauen passiert dies seltener, stattdessen kommt es eher zu Obdachlosigkeit und Verwahrlosung“, sagt Pollmächer.
Tragisch sei dabei, dass psychotische Erkrankungen gut behandelbar sind. „Die meisten können dadurch ein recht gutes Leben führen, viele auch frei von Symptomen“, sagt er. Tatsächlich könne es hilfreich sein, in gesunden Phasen eine Patientenverfügung zu erstellen, die festlegt, dass man behandelt werden möchte, wenn man krank ist.
Die Rechtsprechung kann niemand vor Verwahrlosung bewahren
Man sehe, dass für sie als Mutter die Situation „sicher nahezu unerträglich“ sei, schreibt die Justizbeamtin in dem Schreiben an Brauer noch netterweise dazu. Aber die Rechtsprechung gestehe jedem ein „Recht auf Verwahrlosung und ungesunde Lebensführung zu“. Eine rechtliche Betreuung sei kein geeignetes Mittel, um eine Änderung der Lebensführung zu erzwingen. Sie könne sich gerne wieder melden, wenn ihre Tochter länger in einer geschlossenen Klinik untergebracht sei.
Das Betreuungsverfahren läuft allerdings noch, das Schreiben des Amtsgerichts vom Dezember 2025 war kein ablehnender Beschluss, sondern lediglich eine Mitteilung über das Ruhen des Verfahrens bis zu einer Kontaktaufnahme mit der Tochter.
Das Betreuungsamt des zuständigen Landkreises teilte auf Nachfrage unserer Redaktion mit, man könne sich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu individuellen Fällen äußern.
Die Tochter wird aufgegriffen, in die Klinik gebracht – und haut wieder ab
Für Brauer ein Schlag ins Gesicht. Überall, wo sie nachfragt, steht sie vor verschlossenen Türen. „Ich habe so viel gemacht, aber nichts erreicht. Was kann ich noch tun?“, sagt die Mutter. Bis die einzelnen Verfahrensschritte greifen würden, sei ihre Tochter meistens schon wieder irgendwo auf der Straße verschwunden.
Von November bis Januar wird Natalia permanent von der Polizei aufgegriffen, in die Klinik gebracht, von wo sie sich immer sofort wieder selbst entlässt.
Natalia wollte nicht in eine Klinik
Anfang Dezember stellt der ärztliche Bereitschaftsdienst eine Notfalleinweisung aus. Die Tochter wollte aber nicht. „Im Laufe der Nacht sind dann erneut schwere psychotische Episoden aufgetreten“, sagt Brauer. Auch ein erneuter Einsatz des Rettungsdienstes half nicht; Natalia lehnte eine Unterbringung weiterhin ab.
Anfang Januar kam sie dann doch in die psychiatrische Klinik. Von dort rief sie ihre Mutter verzweifelt an. Doch am Abend war sie wieder weg. Auf Veranlassung der Klinik tauchte die Polizei am Abend bei Brauer auf und forderte sie auf, die Tür nicht zu öffnen, falls ihre Tochter zu ihr käme. Sie solle stattdessen umgehend die Polizei verständigen.
In einer Sackgasse gelandet
Erst einige Tage später stand Natalia tatsächlich bei ihrer Mutter vor der Tür. Mitte Januar, bei Minusgraden und Schnee. „Ohne Kopfbedeckung, nur leicht gekleidet“, sagt Brauer und ergänzt: „Aber sie sagte mir, sie sei gesund und es gehe ihr gut.“ Brauer hat das Gefühl, sie sei in einer Sackgasse gelandet. Und ihre Tochter auch. „Niemand unterstützt mich. Ich bin allein“, schreibt sie Ende Januar per E-Mail.
Mitte Februar dann ein kleiner Lichtblick. Die Tochter taucht mal wieder unerwartet bei ihrer Mutter auf. „Da ist es mir gelungen, sie kurzfristig zu meinem eigenen Psychiater zu bringen. Ich habe das privat bezahlt“, erzählt Brauer. Dort sei dann eine schriftliche fachärztliche Beurteilung des Psychiaters erfolgt. „Genau eine solche fachliche Einschätzung hatte bislang gefehlt, um die Bestellung eines Betreuers überhaupt prüfen zu können“, ergänzt Brauer. Dieses Gutachten habe sie nun an das Betreuungsamt weitergeleitet.
Gleichzeitig habe sie aber auch erfahren, dass die zuständige Klinik beim letzten Aufenthalt offenbar eine Unterbringung nach dem PsychKHG geprüft habe. Im Bericht sei festgehalten worden, dass die Tochter die Notwendigkeit einer Behandlung aber weiterhin nicht einsehe. „Und bevor weitere Schritte möglich waren, hat sie die Klinik erneut verlassen.“
Trotzdem stehe sie wieder an demselben Punkt: Es liegt zwar nun sowohl ein fachliches Gutachten als auch die Einschätzung der Klinik vor, dass die Tochter eine Behandlung benötigen würde. „Und dennoch bleibt alles offen“, sagt Brauer.
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