Schlägerei im Waranga Bewährungsstrafe und Geldstrafe für Mutter und Tochter
Die Vorgeschichte eines Handgemenges in der Bar am Kleinen Schlossplatz lässt sich nicht mehr aufklären. Dennoch fällt ein klares Urteil.
Die Vorgeschichte eines Handgemenges in der Bar am Kleinen Schlossplatz lässt sich nicht mehr aufklären. Dennoch fällt ein klares Urteil.
Flog ein Sektkübel? Wurde ein Stöckelschuh zum Schlagwerkzeug auf den Kopf eines Sicherheitsmannes? In einem Punkt waren sich am Ende alle einig: Es ist am 19. Februar 2023 in der Bar Waranga am Kleinen Schlossplatz zu einem Tumult gekommen. Das ist der kleinste gemeinsame Nenner. Was dazu führte, wer wen geschlagen hat, darüber wurde bis zuletzt trefflich gestritten im Gerichtssaal. Die Richterin sah es am Ende aber als erwiesen an, dass eine heute 60-Jährige und ihre damals frisch 21 Jahre alt gewordene Tochter zugeschlagen haben – gegen Sicherheitsleute, und im Fall der Mutter auch gegen einen Polizisten. Die Mutter erhielt eine einjährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Die Tochter muss eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen à zehn Euro zahlen.
Beide Frauen haben sich in den Augen der Richterin und der Staatsanwaltschaft der Körperverletzung und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht. Der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer 18 Monate ohne Bewährung für die Mutter und elf Monate für die Tochter gefordert.
Die Mutter hatte für ihr Kind die Lounge im Obergeschoss der Bar gemietet, um mit ihren Freundinnen und Freunden den 21. Geburtstag der Lehramtsstudentin gebührend zu feiern. Auch die Mama war natürlich unter den Gästen. Mutter und Tochter schilderten den Sachverhalt so: Ein Mann habe der 21-Jährigen unter den Rock gegriffen. Dagegen habe sie sich gewehrt, die Mutter sei eingeschritten, weil die Security nicht – wie beim Anmieten der Räume – da gewesen sei. Vor der Bar habe sie sich lediglich verteidigt, als ein Polizist sie weggestoßen habe.
Die Richterin sah es als erwiesen an, dass die Frauen zugeschlagen haben. Die Tochter in der Lounge habe einen Mann mehrmals mit der Hand geschlagen. Um was es im vorangegangenen Disput gegangen sei, das sei nicht mehr nachvollziehbar. Die Richterin betonte, dass sie nicht ausschließe, dass die sexuelle Belästigung – ein Mann, der dann geschlagen wurde, soll ihr unter den Rock gefasst haben – vorgefallen sein kann. Allerdings habe sie nicht mit dem Schlag diese Tat abgewehrt, sondern sei später auf die Tanzfläche gegangen – zweimal mit zeitlichem Abstand –, und habe dort zugeschlagen. Im Erdgeschoss soll sie einen Sektkübel nach einem weiteren Mitarbeitenden geworfen haben. Das wurde als gefährliche Körperverletzung eingestuft.
Die Mutter kritisierte in ihrem letzten Wort, dass auf die sexuelle Belästigung nicht eingegangen wurde. Die Bar habe das Videomaterial dazu nicht geliefert, sondern erst vom späteren Zeitpunkt, als ihre Tochter zugeschlagen haben soll. Das missfiel auch der Richterin: „Ich hätte auch gerne mehr Videomaterial von der Vorgeschichte gesehen“, sagte sie bei der Urteilsbegründung. Jedoch kritisierte sie auch, dass Mutter und Tochter die Anzeige der sexuellen Belästigung erst zwei Tage nach dem Tumult und Handgemenge in der Bar, als sie bereits beschuldigt worden waren, aufgaben. Es hätte an dem Abend reichlich Möglichkeit bestanden, das der Polizei mitzuteilen.
Die Mutter soll in der Bar einen Sicherheitsmann mit einem Stöckelschuh auf den Kopf geschlagen haben. Zeugenaussagen hätten das bestätigt, so die Richterin. Draußen habe sie mehrfach versucht, zu einem Mann durchzudringen, der von der Polizei zur Klärung des Sachverhaltes mit Handschellen an eine Stange gefesselt worden war. Das habe ein Beamter unterbinden wollen. Diesen habe sie geschlagen.
Die Mutter ist nach dem Urteil in Handschellen wieder in Untersuchungshaft gebracht worden. Gegen sie läuft noch ein weiteres Verfahren: Sie soll bei der Abrechnung mehrerer von ihr betriebener Corona-Teststationen betrogen haben, so der Vorwurf. Das Verfahren läuft noch am Stuttgarter Landgericht.