Der katalanische Seperatistenführer Carles Puigdemont soll mit sofortiger Wirkungen freigelassen werden. Das hat der schleswig-holsteinische Generalstaatsanwalt am Freitag verfügt.

Schleswig - Der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein hat die sofortige Freilassung des katalanischen Separatistenführers Carles Puigdemont aus der Justizvollzugsanstalt Neumünster verfügt. Die Anordnung sei um 11.14 Uhr ergangen, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Freitag mit.

 

Zunächst verließ Puigdemont das Gefängnisgebäude jedoch nicht.

Der ehemalige katalonische Regionalpräsident habe dem Generalstaatsanwalt „im Laufe des heutigen Vormittags die Leistung einer Sicherheit in Höhe von 75 000 Euro nachgewiesen und mitgeteilt, wo er zukünftig in der Bundesrepublik Deutschland seinen Aufenthalt haben wird. Über seinen derzeitigen Aufenthaltsort werden keine Angaben gemacht.“

Puigdemont saß seit dem 25. März im Gefängnis von Neumünster in Gewahrsam. Er war am selben Tag auf der Rückfahrt von einer Skandinavienreise an der Autobahn 7 in Schleswig-Holstein festgenommen worden war. Grundlage war ein von Spanien erlassener Europäischer Haftbefehl.

Am Donnerstag erließ das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein einen Auslieferungshaftbefehl gegen Puigdemont, allerdings nur wegen des Vorwurfs der Untreue, nicht aber der Rebellion - und setzte den Haftbefehl unter Auflagen außer Vollzug. Zudem hält es zum Untreue-Vorwurf weitere Klärungen und mehr Informationen für nötig.

Für die Haftverschonung hatte das Oberlandesgericht in Schleswig fünf Auflagen festgesetzt:

* Kaution in Höhe von 75.000 Euro. Sie wurde eingezahlt.

* Puigdemont darf Deutschland nicht verlassen.

* Der frühere katalanische Regionalpräsident muss jeden Wechsel des Aufenthaltsortes mitteilen.

* Einmal wöchentlich muss er bei der Polizei in Neumünster erscheinen.

* Vorladungen des Generalstaatsanwalts und des Oberlandesgerichts in Schleswig hat Puigdemont Folge zu leisten.