Es ging den Schleusern nicht nur ums Geld, es ging auch darum, Freunde und Familienmitglieder nach Deutschland zu bringen. Dafür mussten sich zwei Brüder und ihr Ex-Nachbar aus Syrien verantworten.

Stuttgart - Die Polizei kam den Männern im Alter von 33, 38 und 48 Jahren auf die Spur, als sich ein Ehepaar im April 2017 in der Aufnahmestelle als syrisches Flüchtlingspaar ausgab und entsprechende Dokumente vorlegte. Eine Überprüfung ergab, dass Pässe, Führerschein und weitere Unterlagen gefälscht waren. Bei ihrer Vernehmung durch die Bundespolizei gab das jordanische Paar zu, sich an Schleuser gewandt zu haben, um aus ihrem Land zu kommen.

 

Für die Ermittler ergab sich folgendes Bild: Das Paar hatte sich telefonisch an den 38 Jahre alten Angeklagten um Hilfe gewandt, der einige Monate zuvor selbst nach Deutschland geschleust worden war. Der vermittelte den Kontakt zu seinem Schleuser, der sich nach Vermutung des Gerichts in Jordanien aufhält. „Er ist wohl ein Schleuser, der mit der Not der Menschen viel Geld macht“, sagte der Vorsitzende Richter Volker Peterke in der Urteilsbegründung. Die Flucht sollte das Paar 20000 Euro kosten.

Gefälschte syrische Dokumente

Dem Paar wurde geraten, im europäisch-griechischen Konsulat in Aman ein Touristenvisum zu beantragen, um für eine 14-tägige Reise Deutschland zu besuchen. Daraufhin reisten sie nach Griechenland und mit dem Flieger nach Zürich. Von dort aus ging es mit einem Bus nach Stuttgart.

Bei den deutschen Behörden legten die Jordanier die gefälschten syrischen Dokumente vor. Einige Zeit später versuchten die Angeklagten, eine Familie auf ähnliche Weise mit falschen Papieren über ein tschechisches Schengenvisa für touristische Zwecke in Deutschland einzuschleusen. „Hier gingen die Angeklagten zwar auch als Bande, aber nicht gewerbsmäßig vor“, bewertet das Gericht die Tat. Auch diesen Leuten wurden gefälschte syrische Ausweise beschafft. Schließlich versuchten die Angeklagten Ende 2017 noch den Vater eines Bekannten aus Syrien nach Deutschland zu bringen.

Aus Not gehandelt?

Für den ältesten Angeklagten konnte das Gericht die Kronzeugenregelung anwenden und den Strafrahmen erheblich reduzieren. Der 48 Jahre alte gebürtige Syrer hatte fast 30 Jahre in seinem Beruf als eine Art technischer Zeichner gearbeitet, bevor er 2015 nach Deutschland kam. Er durfte seine Frau und drei der vier Kinder nachholen. Vielleicht sei der Plan, andere nach Deutschland zu schleusen, auch aus einer Not heraus entstanden. Der Mann versuchte vergeblich, seine älteste Tochter aus dem Bürgerkriegsland herauszubekommen. Der 38-jährige und sein jüngerer Bruder sind seit 2015 und 2016 in Deutschland, der jüngere hat bisher keine Erlaubnis, seine Frau und sein Kind nachzuholen. „Gut möglich, dass ihr Anteil an der Schleusung in Form von einer Zahlung von 2000 Euro als Anzahlung für die Einschleusung weiterer Familienmitglieder galt und nicht gewerbsmäßig war“, wertete Peterke zugunsten des Brüderpaares.

Allen Angeklagten kam zugute, dass sie bei den Ermittlungen der Polizei geständig waren, nicht vorbestraft sind und in Deutschland ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Dank der Aussagen des 48-Jährigen konnte die Polizei den Passfälscher ermitteln und dingfest machen, dem Hauptschleuser wird die deutsche Justiz wohl nicht habhaft werden. Aus diesen Gründen setze die Kammer die Strafe für den 48-Jährigen von einem Jahr und neun Monaten sowie die für den 38-Jährigen von einem Jahr und sieben Monaten zur Bewährung aus.