Erstmals schlichtet die SÖP auch bei Streit mit Online-Anbietern von Pauschalurlaub. Für Kunden ist die Klärung kostenlos. Die großen Veranstalter verweigern indes die Teilnahme.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Berlin - Neuerdings können sich auch Pauschalreisende bei Ärger mit Anbietern an die kostenlose Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) wenden – und so im besten Fall hohe Anwaltskosten sparen. Allerdings bieten ab 1. Dezember 2019 zunächst nur sechs bekannte Online-Plattformen diesen Service an. Ein großer Teil der Reiseveranstalter dagegen verweigert seit Jahren die Teilnahme.