Trotz Verschiebung der Räumung des Schlossgartens befürchtet Bahn keine weitere S21-Verzögerung.

Stuttgart - Die Bahn befürchtet durch die Verschiebung der Räumung des Schlossgartens keine weiteren Verzögerungen beim Bau des Milliardenprojekts „Stuttgart 21“. Eine Sprecherin des Kommunikationsbüros sagte am Donnerstag auf dapd-Anfrage: „Das ist für uns noch in Ordnung.“ Man warte weiterhin auf die Genehmigung des Eisenbahnbundesamtes (EBA) zum Weiterbau für diesen Bereich.

 

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte im juristischen Streit über das Aufenthalts- und Betretungsverbot für den Schlossgarten der Stadt Stuttgart eine Fristverlängerung gewährt unter der Bedingung, dass das Gelände nicht vor dem 23. Januar geräumt wird.

Die Stadt hatte dies zugesagt mit der Begründung, dass die Polizei ohnehin noch Zeit zur Vorbereitung ihres Einsatzes benötige. Zudem sehe die Polizei keinen Sinn darin, den Schlossgarten zu räumen, wenn nicht unmittelbar danach mit den Baumfällungen und -versetzungen begonnen werde.

Genehmigung für Schlossgarten steht weiterhin aus

Im Mittleren Schlossgarten sollen 176 Bäume gefällt oder verpflanzt werden, um den Bau des umstrittenen Tiefbahnhofs zu ermöglichen. Bislang fehlt der Bahn aber die Erlaubnis dafür. Ursprünglich galt ab diesem Donnerstag das von der Stadt verhängte Aufenthalts- und Betretungsverbot. Der Krimiautor Heinrich Steinfest und der Produzent und Jazzmusiker Torsten Krill hatten sich aber mit Eilanträgen gegen die Verfügung gewehrt, da sie sich in ihren Grundrechten verletzt sehen.

Rund 70 „Stuttgart 21“-Gegner protestierten am Donnerstag gegen das von der Stadt verhängte Verbot. Der Kunstprofessor und Initiator des Protest-Kunstwerks „Unser Pavillon“, Andreas Mayer-Brennenstuhl, kündigte an, „dass wir im Park bleiben werden“.

Die Baumfällarbeiten im Schlossgarten sind vom EBA so lange verboten, bis der Schutz des gefährdeten Juchtenkäfers ausreichend nachgewiesen ist. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg verlangte in seinem Urteil vom Dezember 2011 Nachbesserungen beim Artenschutz, in welcher Art, prüft das EBA gerade.

Bäume dürfen nur bis Ende Februar gefällt werden

Wann die Entscheidung des EBA vorliegt, ist laut Kommunikationsbüro weiterhin unklar. Man sei aber zuversichtlich, dass trotz der Verzögerungen das Vorhaben zu schaffen sei. Die Bahn darf aufgrund von naturschutzrechtlichen Vorschriften nur bis Ende Februar Bäume fällen oder versetzen. Wenn dies nicht gelingt, kann auch nicht, wie geplant, im Sommer mit dem Bau der Tunnel begonnen werden.

Unklar ist, wenn mit den Entkernungsarbeiten des zweiten Seitenflügels des Hauptbahnhofs begonnen wird. Der Gebäudeteil soll abgerissen werden.