Schlussakt in der Expo-Affäre Land zieht wegen Kosten vor Gericht

Das Wirtschaftsministerium feiert das Baden-Württemberg Haus im Nachhinein als Erfolg. Foto: dpa/Ryan Lim

Es könnte der Schlussakt in der Affäre um die Kosten des Expo-Pavillons des Landes in Dubai sein. Die Landesregierung geht nun wegen möglicher Schadenersatzforderungen vor Gericht. Der Ausgang ist allerdings offen.

Entscheider/Institutionen: Annika Grah (ang)

Die Justiz könnte ein eher unrühmliches Kapitel der Landesregierung beenden. Am Dienstag befasst sich die Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart mit den Kosten für den Baden-Württemberg-Pavillon auf der Expo in Dubai. Die Landesregierung will feststellen lassen, dass die früheren Projektpartner als Gesamtschuldner verpflichtet sind, ihr sämtliche Kosten zu ersetzen, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projekts entstanden sind und noch entstehen werden.

 

Land sprang nach Fehlplanung in die Bresche

Aber von vorn. Ursprünglich war das Haus Baden-Württembergs für die Expo 2020 vollmundig als Projekt „aus der Wirtschaft für die Wirtschaft“ angekündigt werden. Die Projektpartner – die baden-württembergische Ingenieurkammer, das Fraunhofer IAO und die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe (FWTM) – wollten Sponsorengelder einwerben, um den Pavillon zu finanzieren. Das Land sollte das Vorhaben zunächst nur politisch begleiten und lediglich 2,8 Millionen Euro für die Ausstellung beisteuern. Doch die Sponsoren blieben aus, der Landtag stimmte zu, das Gros der Kosten für den Pavillon-Bau zu übernehmen, um Schaden für das Image Baden-Württembergs abzuwehren. Rund 15 Millionen Euro der rund 18 Millionen Euro, die der Pavillon kostete, stammten aus der Landeskasse. Doch damit nicht genug.

Im Verlauf machte das Wirtschaftsministerium schwerwiegende Fehler. Eine Abteilungsleiterin, die heutige Landespolizeipräsidentin Stefanie Hinz, ernannte einen Generalbevollmächtigten und schickte die Bewerbung im Namen der Projektträger an die Expo. Dadurch entstand der Eindruck, die Landesregierung selbst bewerbe sich. Ein Gutachten bestätigte schließlich die Rechtsauffassung der Expo: Das Land war aus juristischer Sicht selbst Vertragspartner der Expo geworden, obwohl das nie so vorgesehen war. Ein Untersuchungsausschuss im Landtag arbeitete den Sachverhalt auf und ermahnte die Landesregierung schließlich, dass sich solche Fehler nicht wiederholen dürften. Die Verflechtungen zwischen den Projektpartnern und dem Land sind eng. Die Ingenieurkammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und unterstand früher der Rechtsaufsicht des Wirtschaftsministeriums, heute des Bauministeriums. Die Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) wiederum ist ein Unternehmen der Stadt Freiburg. Und das Fraunhofer Institut erhält seine Aufträge von der öffentlichen Hand. Der damalige geschäftsführende Leiter des Fraunhofer Instituts, Wilhelm Bauer, war zeitgleich Technologiebeauftragter des Landes. Bauer ließ seinen Posten schließlich ruhen, um auf diese Weise möglichen Interessenskonflikten entgegen zu treten.

Die Projektpartner wollten sich im Vorfeld der Verhandlung nicht äußern. Vom Wirtschaftsministerium heißt es: „Eine Einigung mit den Projektpartnern ist weiterhin möglich. Diese bleibt auch das erste Ziel der Landesregierung.“

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