Drei Angeklagte müssen Geldstrafen bezahlen, weil sie beim Bundesligaspiel der TSG Hoffenheim gegen den 1. FC Köln Dietmar Hopp beleidigt haben. Weitere Verfahren wegen Schmähgesängen stehen noch aus.

Sinsheim - Nach Schmähgesängen und Beleidigungen gegen Hoffenheims Mäzen Dietmar Hopp hat das Amtsgericht Sinsheim drei Personen zu Geldstrafen verurteilt. Drei Angeklagte müssen jeweils 40 Tagessätze bezahlen, weil sie beim Fußball-Bundesligaspiel der TSG Hoffenheim gegen den 1. FC Köln im März 2018 den Förderer der Hoffenheimer beleidigten. Das bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts auf dpa-Anfrage am Freitag. Zuvor hatte die „Rhein-Neckar Zeitung“ darüber berichtet.

 

Insgesamt ermittelte die Staatsanwaltschaft 21 Beschuldigte, etwa die Hälfte davon ist durch Strafbefehlsverfahren bereits rechtskräftig verurteilt. Zu einer Verhandlung kam es in diesen Fällen nicht. Vier Verfahren stehen im März und April noch aus.