Etliche Demonstranten wurden am Schwarzen Donnerstag in Stuttgart verletzt. Nun hat die Polizei fünf S-21-Gegnern, Schmerzensgeld angeboten. Aber wonach wird das festgelegt?

Stuttgart - Sechs Jahre nach dem Schwarzen Donnerstag sollen fünf damals schwer verletzte Demonstranten Schmerzensgeld erhalten. Die entsprechenden Angebote lagen nun in den Briefkästen ihrer Anwälte. Die S-21-Gegner hatten alle Verletzungen an den Augen erlitten. Die schwersten Blessuren trug der Rentner Dietrich Wagner davon, der seitdem kaum noch etwas sieht. Die Polizei bietet ihm nach Informationen unserer Zeitung 120 000 Euro Schmerzensgeld an. Die genauen Summen für die vier anderen sind nicht bekannt. Nach Informationen unserer Zeitung liegen die Beträge zwischen „mehreren Tausend Euro“ und „fünfstelligen Beträgen“.

 

Die Höhe des angebotenen Schmerzensgeldes kam zustande, nachdem sich die zuständigen Abteilungen der Polizei und des Landesinnenministeriums mit den Forderungen der Anwälte auseinandergesetzt hatten. Der Anwalt Frank-Ulrich Mann, der Wagner und drei weitere Mandanten vertritt, hat sich an vergleichbaren Urteilen orientiert – eine Praxis, die bei Schmerzensgeldforderungen üblich ist. Für Wagner forderte der Anwalt 125 000 Euro plus eine monatliche Zusatzrente.

Anwälte orientieren sich an Urteilen in anderen Fällen

Eine juristisch verbindliche Liste existiert nicht. Abschließend entschiedene Schmerzensgeldprozesse liefern lediglich Anhaltspunkte für die Einschätzung. Sie sind nach Schäden an einzelnen Körperteilen katalogisiert. Im Kapitel Augenverletzungen fand man einen Fall aus dem Jahr 1995, verhandelt am Landgericht Hanau. Die Familie eines siebenjährigen Buben, der erblindet war, bekam 334 000 Euro zugesprochen, davon gut 255 000 Euro als Einmalzahlung und den Rest in Form monatlicher Zahlungen. Vor den Augen des Kindes war eine Limonadenflasche geplatzt, die Splitter hatten ihn schwer verletzt, als er drei Jahre alt war. Zahlen musste der Hersteller. In einem anderen Fall sprach das Oberlandesgericht Köln einer 23 Jahre alten Frau 153 000 Euro plus monatlich 200 Euro zu. Sie war von einem Pferd getreten worden und hatte dabei schwerste Augenverletzungen erlitten.

Für eine Einschätzung lässt sich auch heranziehen, wie Versicherer Verletzungen veranschlagen. In der privaten Versicherungswirtschaft gilt eine Schädigung beider Augen als 100-prozentiger Invaliditätsgrad. Zum Vergleich: Eine schwere Beinverletzung wird in der sogenannten Gliedertaxe der Versicherungen, einer Vergleichstabelle für Unfallverletzungen, die zur Invalidität führen, mit maximal 70 Prozent Invaliditätsgrad angesetzt, ebenso eine schwere Verletzung des Arms. Beim Fall Schwarzer Donnerstag hatte ein Dutzend weniger schwer verletzter Demonstranten bereits im Sommer 2016 Geld erhalten. Es flossen Summen von 300 bis 1000 Euro. Sie bekamen Schmerzensgeld und Schadenersatz, etwa für bei dem Polizeieinsatz beschädigte Brillen.

„Angebote, über die man durchaus diskutieren kann“

Die Rechtsexperten der Polizei hatten nach Informationen unserer Zeitung im Fall Dietrich Wagners das Schmerzensgeld mit 100 000 Euro angesetzt. Sie sind ebenfalls von vorliegenden Urteilen ausgegangen. Das Polizeipräsidium soll dann argumentiert haben, bei einer Mitschuld nur die Hälfte, also 50 000 Euro, bezahlen zu müssen. Letztlich verzichtete man aber aufgrund der Schwere der Verletzungen auf die Halbierung. 120 000 Euro kommen heraus, weil die Polizei bereit ist, dem Geschädigten bei einer außergerichtlichen Einigung 20 Prozent mehr zu bezahlen.

Die insgesamt fünf Opfer müssen nun entscheiden, ob sie das Schmerzensgeld in dieser Höhe annehmen. Noch äußern sich die Anwälte dazu nicht. „Wir müssen uns erst mit den Mandanten besprechen“, sagen sowohl Ursula Röder, die eine Frau vertritt, als auch Frank-Ulrich Mann. Beide Juristen sprechen von „Angeboten, über die man durchaus diskutieren kann“.

Enttäuscht seien ihre Mandanten allerdings, weil die Polizei in ihrem Schreiben mit der Mitschuld der Verletzten argumentiert habe. Ein solches Zutun hatte das Landgericht beim Verfahren gegen zwei ranghohe Polizeibeamte festgestellt, weswegen die Verletzten als Nebenkläger einen Teil der Prozesskosten nach der Verfahrenseinstellung selbst bezahlen mussten. „Das war aber eigentlich vom Tisch mit dem Verwaltungsgerichtsurteil“, sagt die Anwältin Ursula Röder. „Der Richter am Verwaltungsgericht sagte in der Urteilsbegründung, es sei ihm schleierhaft, wie man von einer Mitschuld der Verletzten ausgehen kann“, sagt Anwalt Frank-Ulrich Mann. „Das wird weiterhin so gesehen“, entgegnet darauf Olef Petersen, ein Pressesprecher der Stuttgarter Polizei.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Andreas Stoch, sagte am Montag: „Es ist gut, wenn auch eine Schmerzensgeldregelung dazu beitragen kann, dass dieses dunkle Kapitel abgeschlossen wird. Die Wunden der schwer verletzten Opfer ganz heilen wird auch bare Münze nicht können.“ Oberbürgermeister Fritz Kuhn und der Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wollten sich auf unsere Anfrage aber nicht äußern, ebenso wie Vertreter der CDU im Landtag.