In Stuttgart verlegen die Telekom und OXG, eine Vodafone-Tochter, Glasfasern. Foto: Imago/Arnulf Hettrich
Die Stadt Stuttgart ermuntert über die Bezirksämter zum kostenlosen Glasfaseranschluss. Darf sie das? Und sind 15 Jahre Mindestlaufzeit üblich? Antworten auf wichtige Fragen.
Der Glasfaserausbau in Stuttgart wirft bei einigen Menschen Fragen auf – mehrere Zuschriften dazu sind bereits in unserer Redaktion eingegangen. Ein Leser etwa wundert sich über einen Brief aus dem Bezirksamt Zuffenhausen, der zum Glasfaseranschluss informiert und ermuntert. Was man jetzt wissen muss.
Der Bezirksvorsteher Zuffenhausen wirbt für den Glasfaseranschluss über das Ausbauunternehmen OXG. Ist das in Ordnung?
Nach Angaben der Stadt Stuttgart handelt es sich dabei um ein gängiges Vorgehen. „Das Anschreiben wurde in Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung, dem Bezirk Zuffenhausen und der OXG als dem dort ausbauenden Unternehmen erstellt. Ziel war es, über den geplanten Glasfaserausbau zu informieren“, teilt Stuttgarts Breitbandkoordinator Christian Beck mit. Auch in anderen Bezirken sei gemeinsam mit dem jeweiligen Ausbauunternehmen informiert worden.
In Zuffenhausen sei OXG derzeit das einzige Unternehmen, welches das Glasfasernetz ausbaue. „Andernfalls wären entsprechende Aktivitäten oder Planungen im Schreiben ebenfalls benannt worden“, informiert Beck. Er betont: „Die Stadt verhält sich gegenüber allen Telekommunikationsunternehmen grundsätzlich neutral und arbeitet mit allen Unternehmen zusammen, die in Stuttgart ausbauen möchten.“
Den Gestattungsvertrag von OXG kann man frühestens nach 15 Jahren kündigen – und selbst dann bleibt die Infrastruktur Eigentum von OXG. Ist das so üblich?
Beim Gestattungsvertrag handelt es sich um eine Erlaubnis zur Verlegung von Telekommunikationsinfrastruktur auf einem Grundstück, wie die Stadt mitteilt. Dabei seien Laufzeiten von zehn bis 15 Jahren branchenüblich, „um Planungssicherheit zu gewährleisten“. Wichtig: „Es handelt sich dabei nicht um einen kostenpflichtigen Internetvertrag, sondern ausschließlich um die Zustimmung zur Verlegung der Infrastruktur“, beruhigt Christian Beck.
Der städtische Breitbandkoordinator verweist auf die seit Jahren genutzten Kupfer- oder Koaxialinfrastruktur, die bislang für Telefonie und Internet genutzt wird und vielen selbstverständlich erscheint. „Auch diese befindet sich in der Regel im Eigentum der jeweiligen Telekommunikationsunternehmen und darf nicht ohne Weiteres durch Eigentümer oder Bewohner verändert oder entfernt werden. Eine Nichtnutzung führt üblicherweise nicht zu einem Rückbau.“
Warum müssen verbaute Leitungen oder Kabelkanäle nach Vertragsende nicht zurückgebaut werden?
Christian Beck verweist auf rechtliche Rahmenbedingungen. Grundlage seien unter anderem die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (Paragrafen 134 und 145), aus denen sich Rechte und Pflichten von Telekommunikationsunternehmen, Gebäudeeigentümern und Endnutzern ergäben. „Ein Rückbau könnte Rechte Dritter berühren, etwa bestehende Verträge von Bewohnerinnen und Bewohnern oder Rechte weiterer Unternehmen, die Leistungen über das Netz erbringen. Ein möglicher Rückbau kann daher nur im Einzelfall und unter Berücksichtigung aller Beteiligten geprüft und vereinbart werden.“
Was spricht für einen Glasfaseranschluss?
Kurz gesagt: die hohe Leistungsfähigkeit und der derzeit kostenlose Anschluss in vielen Stuttgarter Gegenden. Momentan kommen zwar viele Menschen gut mit den herkömmlichen Internetverbindungen aus. Der Bedarf an Bandbreite steigt über die Jahre aber – die gängigen Verbindungen könnten schon bald nicht mehr ausreichend sein. Die Glasfasertechnologie ist deutlich leistungsfähiger, weniger störanfällig und braucht weniger Energie als die bestehende Kupfertechnologie. In ein paar Jahren soll das Kupfernetz in Deutschland zudem stillgelegt werden. Das Bundesdigitalministerium rechnet mit einer vollständigen Abschaltung zwischen 2035 und 2040. Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 90 Prozent der Haushalte in der Stadt und in der Region mit Glasfaser erschlossen sein.
Was muss ich tun, wenn ich die Glasfasertechnologie nutzen möchte?
Hierfür sind zwei Verträge nötig. Der Gestattungsvertrag, durch den die Faser verlegt werden darf, und der Internetvertrag, um die Highspeed-Technologie nutzen zu können. „Die Verlegung der Glasfaser durch OXG wird derzeit kostenfrei angeboten“, sagt Beck. „Mit der bloßen Gestattung entstehen keine Nutzungspflichten und keine laufenden Kosten.“
Auch bei der Telekom ist der Hausanschluss, sofern sie an der Adresse ausbaut, bis ins Gebäude kostenfrei – inklusive der Verlegung von bis zu drei Metern Glasfaserkabel im Haus, teilt das Unternehmen auf Anfrage mit. „Für einen längeren Kabelweg innerhalb des Gebäudes beziehungsweise besondere und/oder kundenindividuelle Lösungen für Leitungswege fallen zusätzliche Kosten an.“
Beim zweiten Vertrag wiederum, dem kostenpflichtigen Internetvertrag, kann man zwischen mehreren Unternehmen wählen. In Zuffenhausen beispielsweise stehen Vodafone, 1&1 und der schwedische Anbieter Nätverk zur Auswahl.
Das in Stuttgart-Zuffenhausen ausbauende OXG wirbt in der aktuellen Bauphase mit einem kostenlosen Anschluss an das Glasfasernetz. Dass dies auch nach der Bauphase so bleibt, kann das Unternehmen nicht garantieren. Dann könnten Kosten in Höhe von bis zu 1200 Euro auf die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer zukommen, teilt Sprecherin Stephanie Seipp mit.
Die Telekom wird hier deutlicher. Einen kostenlosen Anschluss gebe es nur, „solange die Ausbauarbeiten in einer Kommune noch nicht abgeschlossen und die Bagger noch nicht weitergezogen sind“, informiert Sprecherin Katja Kunicke. „Wer sich nachträglich für einen Glasfaseranschluss entscheidet, muss mit Kosten von 999,95 Euro für den Hausanschluss rechnen.“
Vorbereitung für die Glasfaserverlegung mit dem Rüttelstampfer Foto: IMAGO/Rene Traut
Was tun, wenn Vertreter an der Haustür zu einem Glasfaser-Vertragsabschluss drängen?
Laut OXG sind alle Vodafone-Mitarbeitenden als autorisierte Vertriebspartner erkennbar. Sie haben einen Ausweis mit Lichtbild und einer Kennnummer dabei. Über www.vodafone.de lassen sich demnach Name und Nummer im „Vertriebspartner-Check“ überprüfen. Die Gestattung für den OXG-Glasfaseranschluss kann man laut OXG auch online unter www.oxg.de/stuttgart abgeben. Zu dieser Vorgehensweise rät die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, die vor Vertragabschlüssen an der Haustür warnt.
Das Telekom-Personal wiederum trägt Kleidung mit dem Schriftzug „im Auftrag von der Telekom“ plus Logo, wie aus den Informationen auf der Telekom-Website vorgeht. Das Personal trägt demnach zudem immer ein Original-Schreiben des Telekommunikationsunternehmens bei sich. „Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich unter der Rufnummer, die im ‚Original-Schreiben der Telekom‘ angegeben ist, informieren, ob eine Autorisierung durch die Telekom vorhanden ist“, teilt das Unternehmen mit. „Hier können Sie auch angeben, dass Sie zukünftig keine Direktvermarktungsangebote mehr erhalten möchten.“
Welche Anbieter in Stuttgart aktiv sind, wie man mit aufdringlicher Werbung an der Haustür umgeht und wie die Glasfaser in die Wohnungen kommt, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst.
Wie der Glasfaserausbau in Stuttgart vorangeht und welche Rolle Stadt und Region dabei spielen, ist in diesem Text aufgeführt.