Zunächst ein heftiger Dämpfer für die Fans des SC Freiburg – doch am Abend dann das Aufatmen. Der badische Verein darf wohl doch Abendspiele in der neuen Arena austragen.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Mannheim - Erst der Schock, dann das Aufatmen: ein Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg hat den SC Freiburg am Mittwoch vorübergehend zur Lachnummer des deutschen Profifußballs gemacht. Der Verein dürfe aus Lärmschutzgründen sein 70 Millionen Euro teures neues Stadion im Freiburger Westen nicht für Abendspiele und auch nicht während der sonntäglichen Mittagspause benutzen. Grund sei der Lärmschutz für die Anwohner im benachbarten Wohngebiet Mooswald, erklärte der VGH. Das Problem, das den Beschluss für die Freiburger Kicker fast zu einer kleinen Katastrophe gemacht hätte: Bereits seit einem halben Jahr wird an dem Stadion gebaut. Zum Beginn der kommenden Saison wollte der Bundesligist in die 34 700 Besucher fassende Arena umziehen.

 

Veraltete Lärmgrenzwerte

Am Abend wendete sich dann das Blatt, und nun könnten Baden-Württembergs oberste Verwaltungsrichter zur Lachnummer werden. In einer um 18.31 Uhr verschickten Mitteilung erklärte das Freiburger Regierungspräsidium, das die Baugenehmigung für das Stadion erteilt hatte, es halte an seiner Rechtsauffassung fest. Man sei zuversichtlich, dass sich dies im Hauptsacheverfahren, das sich nun noch anschließt, auch so bestätigen werde. „Der Beschluss des VGH beruht auf einer veralteten Fassung der Bundesimmissionsschutzverordnung und damit veralteten Lärmgrenzwerten“, erklärte die Genehmigungsbehörde. Der VGH habe dies zwischenzeitlich gegenüber dem Regierungspräsidium selbst eingeräumt. „Im Ergebnis dürfte dies für das Stadion zu keinen relevanten Einschränkungen des Spielbetriebs führen“, sagte der Freiburger Sportbürgermeister Martin Haag.

Der am späten Vormittag veröffentlichte Beschluss der Mannheimer Richter hatte die Verantwortlichen des SC Freiburg kalt erwischt. Nach 20 Uhr sowie an Sonntagen zwischen 13 und 15 Uhr dürfe in dem Stadion allenfalls trainiert, aber nicht gespielt werden. Damit hätte der Verein bei einem Großteil der in der Bundesliga üblichen Anstoßzeiten keine Heimspiele austragen können – und als erste Sparmaßnahme den Einbau einer Flutlichtanlage streichen können. Bei einem Abstieg in die zweite Liga wäre es noch schwieriger gewesen, weil dort der Sonntagnachmittag als Hauptspieltag gilt.

Der SC ist erst einmal sprachlos

Der Vorstand Oliver Leki brauchte mehrere Stunden, um zu reagieren. Dann versandte er zwei Sätze. „Nach dem bisherigen Verlauf ist der Beschluss für uns mehr als überraschend. Für den Fortgang des Verfahrens wird die Begründung eingehend zu prüfen sein.“

Das Ziel, den Verein mit dem größeren Stadion in eine gesicherte Zukunft zu führen, wäre mit der Gerichtsauflage aus den Augen geraten. Die Statuten der Deutschen Fußballliga sind eindeutig. Sie schreiben ein jederzeit bespielbares Stadion vor. Andernfalls droht der Lizenzentzug. Dies hätte der Verein wohl nur durch eine Rückkehr ins alte Schwarzwaldstadion verhindern können. Dort sollen von der nächsten Saison an die SC-Frauen spielen. Das Regierungspräsidium erklärte, es werde eine Anhörungsrüge erheben und eine Änderung des VGH-Beschlusses erwirken. Der VGH hat sich zu diesem Thema am Abend nicht mehr geäußert.