Schöffen Der emotionale Arm der Rechtsprechung

Begeistert vom Ehrenamt als Laienrichter: Karl-Gustav Gies und Sabrina Zinke Foto: Lichtgut/Gottschalk

Neugier, der Wunsch, der Rechtspflege zu helfen, gesellschaftliches Engagement beweisen – es gibt viele Gründe, um Schöffe zu werden. Beobachtungen aus dem Alltag zweier Laienrichter.

Politik/ Baden-Württemberg: Christian Gottschalk (cgo)

Morgens, halb zehn in Stuttgart. Karl-Gustav Gies nimmt Platz auf der Richterbank. Ohne Robe, ohne Aktenberg vor sich. Die Insignien der Recht sprechenden Gewalt hat allein der Richter neben Gies, ein juristischer Vollprofi. Karl-Gustav Gies ist Schöffe, Laienrichter. Über das, was er heute und in drei weiteren Verhandlungstagen zu befinden hat, hört er nun zum ersten Mal.

 

Es geht um eine Vergewaltigung. Erwachsene haben eine Party gefeiert, mit reichlich Alkohol. In der Nacht kam es dann zum Geschlechtsverkehr. „Einvernehmlich“, sagt der Angeklagte. Das mutmaßliche Opfer bestreitet das aufs Heftigste. Mehr als ein halbes Dutzend Zeugen sollen Licht in die Dunkelheit bringen.

Altersgrenze lässt keine Wiederwahl zu

Karl-Gustav Gies sitzt aufrecht und schreibt. Zu Beginn eines Strafprozesses werden die Feststellungen zur Person des Angeklagten erhoben. Als die Feststellungen beendet sind, muss Gies zum ersten Mal seinen Bleistift spitzen. Er wird an diesem Vormittag noch häufig zum Spitzer greifen.

Es ist eine der letzten Verhandlungen für den staatlich geprüften Schwimmmeister. Wenn in diesen Tagen landauf, landab die Listen erstellt werden, auf denen sich potenzielle Schöffen zur Wahl stellen können, wird er nicht mehr darauf zu finden sein. „Leider“, sagt Karl-Gustav Gies. Aber älter als 69 Jahre dürfen Laienrichter bei ihrer Wahl nicht sein. Karl-Gustav Gies wird in wenigen Tagen seinen 74. Geburtstag feiern.

Warum nicht auch beim Mietrecht?

Ortswechsel. Im Archiv der Universität Heidelberg hat Sabrina Zinke zwei Bekannte zu Gast. Mit ihren 43 Jahren gehört sie zu den jüngsten Schöffinnen im Land, im Landesverband der deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS) ist sie sogar die jüngste. Und das, obwohl sie schon zwei Amtszeiten hinter sich hat. Zinke ist Schöffin mit Begeisterung und möchte diese Begeisterung übertragen. Bei ihren Bekannten macht sie Werbung für das Ehrenamt, wortgewaltig, mit rudernden Armen.

An Fragen mangelt es nicht. Wie oft muss man ran? Wie viel muss man von Jura verstehen? Warum haben nur manche Verfahren Schöffen? Die beiden Männer sind wissbegierig. Und Sabrina Zinke gibt ihr Bestes: Im Schnitt sei man einmal im Monat gefragt, Jurakenntnisse brauche man gar nicht, gefragt sei vielmehr der gesunde Menschenverstand. Auf die Frage, warum nicht auch im gesellschaftspolitisch so wichtigen Mietrecht Schöffen mit entscheiden, bleibt sie eine Antwort schuldig, räsoniert nur: „Schön wäre das eigentlich schon.“

Altersdurchschnitt der Angeklagten bei 30 Jahren

Rund 7000 ehrenamtliche Männer und Frauen sind im Südwesten als Schöffen im Einsatz. Ihre fünfjährige Amtszeit endet Ende dieses Jahres. Der Auswahlprozess ist langwierig, an Kandidaten mangelt es nicht. Im Augenblick nehmen die Kommunen die Namen der Interessierten auf. Schöffen seien ein „unverzichtbarer Teil der Rechtspflege“, sagt Justizministerin Marion Gentges (CDU). Sie brächten „ihren Sachverstand, ihre Berufs- und auch ihre Lebenserfahrung in das gerichtliche Verfahren ein“.

Sabrina Zinke formuliert es blumiger: „Wir sind der emotionale Arm für die Rechtsprechung.“ Zusammen mit den beiden Interessenten diskutiert sie einen ihrer vergangenen Fälle, bei dem Cannabis eine Rolle gespielt hatte. Der Altersdurchschnitt der Angeklagten habe in ihren zwei Amtszeiten nicht wesentlich über 30 Jahre gelegen, erzählt Sabrina Zinke. Da sei es doch kein Fehler, wenn auch die Laienrichter die Lebenswirklichkeit dieser Menschen einschätzen könnten. Die beiden Männer, die ihr zuhören, sind 31 und 46 Jahre alt. Damit ist die untere Altershürde locker übersprungen: Mindestens 25 Jahre alt müssen Schöffen sein. Beide Männer werden die Bewerbung später abgeben, Sabrina Zinke sowieso.

Mord mit viel Blut und Alkohol

„Krasse Mafiageschichten“ habe sie nicht gehabt, sagt Sabrina Zinke, eher ein Abbild der Heidelberger Gesellschaft. In Stuttgart hat Karl-Gustav Gies auch mit Mordanklagen zu tun gehabt. Er könne sich noch gut an solch einen Prozess erinnern, sagt der Schöffe, „da ging es ums Eingemachte“. Es war ein Mord im Flüchtlingsmilieu, mit viel Alkohol, einem Messer und viel Blut. Was in den Menschen vorgeht, welche Spannungen sich aufbauen können, was mit einem geschehen kann, das sei auf eine gewisse Art schon faszinierend, sagt Gies. „In Deutschland existieren so viele unterschiedliche Lebenswelten, von denen man im normalen Leben gar nichts mitbekommt.“ Vor Gericht schon.

Neugier, der Wunsch, der Rechtspflege zu helfen, gesellschaftliches Engagement beweisen – das waren sowohl für Sabrina Zinke als auch für Karl-Gustav Gies die Gründe, sich für das Amt zur Verfügung zu stellen. Beide sind das, was man gemeinhin als engagierte Bürger bezeichnet. Die eine engagiert sich in der Heidelberger Kulturszene, der andere ist ehrenamtlich auch noch im Mühlenverein und als Schwimmmeister unterwegs. Zum Einsatz kommen sie beide in den kleinen oder großen Strafkammern am Landgericht. Bei der einen stehen zwei Schöffen einem voll ausgebildeten Juristen zur Seite, bei der anderen sitzen neben den beiden Laien drei Profirichter.

Gegen den Richter abgestimmt

Schöffen müssen nicht immer die Ansicht des Richters teilen. Er habe auch schon einmal anders entschieden, sagt Karl-Gustav Gies: „Zweimal in zehn Jahren.“ Der Angeklagte in Stuttgart wird in ein paar Tagen verurteilt. Einstimmig oder nicht? Dazu gibt es keine Auskunft, es gilt das Beratungsgeheimnis.

Sabrina Zinke erzählt, wie sie dem Profi auf der Richterbank mal eine Beweisaufnahme vor Ort abgerungen habe, um ganz sicher zu sein, dass sich ein Sachverhalt überhaupt so abgespielt haben kann wie behauptet. Fragen stellen können die Schöffen im Prozess, so viel sie wollen: „Vor allem erfahrene Richter vergessen nie, die Schöffen darauf hinzuweisen“, sagt Sabrina Zinke.

Im Saal 5 des Stuttgarter Landgerichtes hat Karl-Gustav Gies an diesem Tag keine weiteren Fragen. Der Angeklagte wird gerade gebeten, eine Skizze des Zimmers anzufertigen, in dem die Tat geschehen sein soll. Richter, Schöffen und der Vertreter der Staatsanwaltschaft verlassen ihre Plätze, um sich das Gemalte anzusehen. Der Vorsitzende Richter fragt nach der Stellung des Sofas und danach, wo welche Person gelegen haben soll. Dann gehen Schöffen und Richter gemeinsam zurück auf die Richterbank. Der neue Zeuge kommt, Karl-Gustav Gies greift zu seinem Bleistift – und zu seinem Spitzer.

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