Über Monate hinweg hat ein 27-Jähriger im Internet fleißig Waren bestellt, ohne zu bezahlen, und Geld für im Internet bestellte Artikel kassiert, die er nie verschickte. 36 000 Euro hat er sich damit ergaunert. Ein Schorndorfer Schöffengericht hat ihn dafür jetzt zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Schorndorf - Mit einem schnellen Klick einen Artikel im Internet zu kaufen kann mitunter riskant sein. Das zeigt der Fall eines 27-jährigen Mannes, der jetzt vom Schorndorfer Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt fünf Jahren verurteilt worden ist. Das Schöffengericht unter Leitung der Richterin Doris Greiner sah es als erwiesen an, dass der Fleischereiverkäufer beim Onlinehandel überwiegend mit Mobiltelefonen, Computern und Spielkonsolen im großen Stil betrogen hat. In rund 90 Fällen hatte er gekauft, ohne zu bezahlen, oder verkauft, ohne Artikel zu verschicken. Er nutzte Kleinanzeigen-Portale, in denen keine Bewertungen von Verkäufern möglich sind, und richtete einen Schaden von 36 000 Euro an.

 

Einer seiner Kollegen habe ihm vor Jahren erzählt, dass man auf diese Weise einfach zu Geld kommen könnte, berichtete der 27-Jährige. Er selbst habe Geld für seinen Lebensunterhalt benötigt, da er wegen Lohnpfändungen nur noch rund 700 Euro monatlich erhalten habe. Mit dem Geld habe er, wie die Staatsanwältin sagte, einen „ausschweifenden Lebenswandel“ gepflegt. Dazu gehörte, täglich essen zu gehen, Geld an die Familie weiterzureichen und Rechnungen der Freundin zu bezahlen, mit der er ein gemeinsames Kind hat. Die junge Frau hatte von dem Betrug nichts geahnt. Nachdem der Mann in Haft gekommen war, gab sie Waren, die er betrügerisch bestellt hatte, bei der Polizei ab.

Bei den Betrugstaten ging der 27-Jährige immer nach einer ähnlichen Masche vor. Wenn er Waren kaufte, behauptete er gegenüber den Verkäufern, er würde den Artikel möglichst bald für ein Geschenk benötigen. Als Beweis, dass er das Geld überwiesen hatte, verschickte er abfotografierte Bildschirme, auf denen Online-Überweisungen gezeigt wurden. Tatsächlich floss aber keinerlei Geld. Der Angeklagte machte sich den Umstand zunutze, dass Banken zwar online Überweisungen bestätigen, diese aber nur bei einem Guthaben auf dem Konto tatsächlich ausführen. Der Angeklagte sorgte bewusst dafür, dass sein Konto keinerlei Guthaben hatte. Er habe jeden Morgen seinen Kontostand überprüft und alle eingehenden Beträge sofort abgehoben, räumte er vor Gericht ein.

Obwohl der 27-Jährige unter mehrfacher Bewährung stand und erst im Februar dieses Jahres vom Amtsgericht Göppingen verurteilt worden war, nahm der Betrug immer obsessivere Züge an. Anfangs, so schilderte ein Polizist, habe der Mann mit falschen Namen operiert. In den vergangenen Monaten erhielten die Käufer jedoch seinen Originalnamen sowie ein Bild seines abfotografierten Personalausweises. Kurz vor seiner Verhaftung hatte er bis zu drei Artikel täglich ins Internet gestellt und einen Monatsumsatz von mehreren Tausend Euro erzielt. Er wisse zwar, dass er Schaden angerichtet habe, sagte der 27-Jährige vor Gericht, letztlich sei ihm dies jedoch gleichgültig gewesen. Er habe wie in einem Rausch gehandelt.

Das Schöffengericht blieb mit seinem Urteil unter dem Antrag der Staatsanwältin, die acht Monate mehr Haft gefordert hatte. Der Verteidiger, der Schorndorfer Anwalt Max Klinger, hatte dafür plädiert, die Haftstrafe geringer ausfallen zu lassen. Nur so habe der Angeklagte eine Chance, sich um sein Kind zu kümmern.

Bei den 90 Betrugstaten könnte es unter Umständen nicht bleiben. Die Auswertung des Mobiltelefons lege den Verdacht nahe, dass es noch etliche weitere Geschädigte gebe, sagte ein Polizist.