Ein weiteres Problem seien die sogenannten V-Leute, von denen bestimmte rechtsradikale Organisationen regelrecht durchsetzt seien. So sei etwa das Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD im Jahre 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht daran gescheitert, dass es 130 V-Leute innerhalb der Partei gegeben habe. Gössner unterstellte für das aktuell geplante Verbotsverfahren ein ähnliches Problem. Selbst wenn, wie vom Bundesinnenminister Friedrich beabsichtigt, Material unter Umgehung der V-Leute gesammelt werden sollte, sei aufgrund deren großer Anzahl im Parteienvorstand nicht mehr unterscheidbar, ob die Partei aus eigenen Stücken handele oder quasi vom Verfassungsschutz gelenkt werde.

 

Hinzu komme, dass die V-Leute nicht nur zur Aufklärung von Verbrechen wenig beitrügen, sondern sogar an rechtsextremen Straftaten oft selbst beteiligt seien oder diese sogar anzettelten. Das müssten sie quasi tun, um innerhalb der rechtsextremen Kreise nicht aufzufallen, sagte Gössner. Problematisch sei zudem die Bezahlung für Spitzeldienste. Bei manchen summierten sich die Zuwendungen auf „mehrere hunderttausend Euro“, sagte Gössner. Der Verfassungsschutz finanziere damit den Extremismus mit. Zudem habe es Fälle gegeben, in denen die V-Leute im NPD-Vorstand sich gegenseitig offenbarten, sich absprachen und ihren jeweiligen Auftraggebern dann falsche Informationen weitergeleitet hätten.

Gössner kritisierte die enge Verflechtung des Verfassungsschutzes mit anderen Ermittlern, vor allem der Polizei. Es seien nicht nur viele ehemalige Polizisten beim Verfassungsschutz tätig, auch in den Führungsetagen herrsche reger Austausch. Das verstoße gegen das verfassungsrechtliche Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Er sieht nur einen Ausweg: Der Verfassungsschutz solle durch „öffentlich kontrollierbare Dokumentationszentren“ ersetzt werden. Diese könnten Gefahren ohne riskante Methoden erforschen.