Wer besonders von der Energiekrise betroffen ist, kann beim Finanzamt Aufschub bei der Steuerzahlung und eine Anpassung von Vorauszahlungen beantragen. Dazu forderte das Bundesfinanzministerium die Finanzämter auf.

Das Bundesfinanzministerium hat am Donnerstag die Finanzämter in einem Schreiben aufgefordert, bis Ende März keine strengen Anforderungen an bestimmte Anträge zu stellen und schnell zu entscheiden. Konkret heißt das, besonders von der Energiekrise getroffene Firmen und Privatleute können bei ihren Finanzämtern Aufschub bei der Steuerzahlung und eine Anpassung von Vorauszahlungen beantragen. Besonders relevant wird das für Unternehmen sein, doch auch Privatleute können Stundungen beantragen.

 

Auch eine rückwirkende Herabsetzung von Vorauszahlungen für 2022 sei möglich, heißt es in dem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Außerdem könnten die Behörden auf Stundungszinsen verzichten. Voraussetzung sei, dass das Unternehmen beziehungsweise der Steuerzahler seine Steuern bisher immer pünktlich gezahlt habe.

Viele Unternehmen geraten durch die massiv gestiegenen Energiepreise in Bedrängnis. Die Bundesregierung will ihre Lage durch fällige Steuerzahlungen nicht noch kritischer machen. Aufgrund der Coronakrise gab es bereits ähnliche Regeln. Erlassen werden die Steuern nicht. Lediglich ein Aufschub ist vorgesehen.