Wie gut oder schlecht kommt die Inklusion behinderter Schüler in Deutschland voran? Eine neue Studie gibt dem Südwesten schlechte Noten. Ob das berechtigt ist, ist hoch umstritten.

Politik/Baden-Württemberg : Bärbel Krauß (luß)

Berlin - Im Gegensatz zur bundesweiten Entwicklung ist der Anteil der Förderschüler in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz leicht gestiegen, seit die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 in Deutschland in Kraft getreten ist und die Kultusminister der Länder die Inklusion von behinderten Schülern in den Regelschulen auf die Agenda gesetzt haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die der Bildungsforscher Klaus Klemm im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung erstellt hat. Die Untersuchung wirft Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz wegen ihres wachsenden Anteils von Förderschülern vor, sich von dem in der UN-Konvention formulierten Inklusionsziel entfernt zu haben. Damit ist die Kontroverse um das umstrittene Thema Inklusion neu entfacht.

 

In Baden-Württemberg ist der Anteil der Förderschüler laut der Untersuchung seit dem Schuljahr 2008/2009 von 4,7 auf 4,9 Prozent im Schuljahr 2016/17 angewachsen. Bundesweit ist er von 4,9 auf 4,3 Prozent zurückgegangen. Von 1 002 257 Erst- bis Neuntklässlern im Südwesten hatten im Schuljahr 2016/17 insgesamt 75 816 Schüler einen spezifischen Förderbedarf. 26 477 dieser Schüler besuchten eine allgemeinbildende Schule. Daraus ergibt sich ein Inklusionsanteil von 34,92 Prozent; der Bundesdurchschnitt liegt bei 39,29 Prozent. Bremen weist von allen Bundesländern den höchsten Inklusionsanteil von 82,83 Prozent auf.

„Chancen auf Inklusion hängen vom Wohnort ab“

49 339 Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf gingen in Baden-Württemberg auf Förderschulen. Daraus errechnet die Studie eine sogenannte Exklusionsquote von 4,92 Prozent; diese Quote bezieht sich auf die Gesamtzahl der Schüler. Bundesweit liegt dieser Wert bei 4,34 Prozent; den niedrigsten Anteil erreicht Bremen mit 1,2 Prozent. Bertelsmann-Stiftungsvorstand Jörg Dräger lobte einerseits die bundesweiten Fortschritte bei der Inklusion behinderter Schüler, kritisierte aber, dass „die Chancen von Förderschülern, eine Regelschule zu besuchen, immer noch sehr vom Wohnort abhängen“.

Kultusministerin Eisenmann will sich Bremen nicht als Leuchtturm vorhalten lassen

Diese Bewertung geht der Stuttgarter Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) gegen den Strich. Ihr Haus verwahrt sich dagegen, die „Exklusionsquote“ zum „entscheidenden Indikator für den Erfolg der Inklusion“ zu machen und Bremen mit seinem notorisch schlechten Abschneiden bei Bildungsstudien zu einem „Leuchtturm“ zu erklären. Entscheidend sei nicht die Erfüllung von Quoten, sondern vielmehr, „die individuellen Bedürfnisse und Ansprüche des Kindes und seiner Eltern mit den Angeboten und Möglichkeiten des Schulsystems in Einklang zu bringen“. Eisenmanns Beamte verweisen darauf, dass im Südwesten im Jahr 2015 die Sonderschulpflicht abgeschafft und eine Wahlmöglichkeit der Eltern eingeführt worden sei. Die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie spiegelten auch die Entscheidungen der Eltern wieder; die gelte es zu respektieren, forderte das Kultusministerium.

GEW-Chefin zeigt sich beschämt über Stand der Inklusion im Südwesten

Die grüne Landtagsabgeordnete Elke Zimmer mahnte, die Abschaffung der Sonderschulpflicht nicht kleinzureden und betonte, dass die Sonderschulen als Kompetenzzentren weiterhin gebraucht würden. Dagegen warfen die Südwest-SPD und die baden-württembergische Bildungsgewerkschaft GEW der Landesregierung vor, das Thema zu vernachlässigen und die Schulen ungenügend auszustatten. „Unter Grün-Schwarz kommt die Inklusion in Baden-Württemberg nicht voran“, kritisierte der SPD-Schulpolitiker Gerhard Kleinböck. Die GEW-Landeschefin Doro Moritz erklärte, sie schäme sich, wie stiefmütterlich das Thema vom Land und von vielen Kommunen behandelt werde. Zum gegensätzlichen Urteil kommt der Verband Bildung und Erziehung (VBE). „Baden-Württemberg erreicht die Vorgaben der UN-Konvention seit vielen Jahren“, betont der Vorsitzende Gerhard Brand. Anders als von den Autoren der Studie behauptet, „fordert die UN-Konvention keinen Umbau der bestehenden schulischen Gliederungen“, betonte er. Brand hält die Kernaussage der Bertelsmann-Studie für „schlicht nicht korrekt“.