Schülerinnen und Schüler sind mit Ihrem Schülerausweis auch in der Alarmstufe 2 weiterhin von den Zugangsbeschränkungen ausgenommen. Allerdings gibt es nun erste Einschränkungen und weitere werden folgen.

Bisher waren Schülerinnen und Schüler mit Ihrem Schülerausweis in außerschulischen Bereichen wie Kino, Gastronomie oder beim Friseur von der Test- oder Impfpflicht generell ausgenommen. Es genügte der Schülerausweis als Testnachweis. Da die Corona-Fallzahlen nun aber vor allem in den Altersgruppen von 5 bis 14 Jahren am höchsten sind(1,2) und zudem auch die STIKO ihre Impfempfehlung mittlerweile sogar auf ein Alter von 12 Jahren (seit August) herabgesetzt hat, sehen auch die Pläne der Landesregierung vor, diese Ausnahmen für bestimmte Altersgruppen auslaufen zu lassen(3).

 

Schülerausweis als Testnachweis nur bis 17 Jahre

Die erste Anpassung der Ausnahme-Regelung für Schüler ist, dass volljährige Schüler nun nicht mehr von 3G, 2G oder 2G-Plus Zutrittsbeschränkungen in den öffentlichen Bereichen ausgenommen sind. Dies gilt seit dieser Woche. Grund dafür ist, dass für Schüler, die 18 Jahre oder älter sind, schon länger ein Impfangebot besteht.

Was jetzt für den Schülerausweis gilt:

Kinder und Jugendliche sind vorerst weiterhin von 3G, 3G + PCR, 2G und 2G-Plus Zutrittsregelungen in allen Stufen ausgenommen. Die Ausnahmen von den Zutrittsregelungen werden für die einzelnen Gruppen dabei aktuell wie folgt definiert(4):

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahren.
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahren, die noch nicht eingeschult sind.
  • Grundschüler und Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule - gilt nur für Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 17 Jahren.
  • Personen bis einschließlich 17 Jahren, die nicht mehr zur Schule gehen.

Auch wenn der gelbe Impfpass ab dem 02.12.2021 nicht mehr für Zutrittskontrollen ausreichen wird und diese nun ausschließlich mit QR-Code zu erfolgen haben, haben die oben genannten Gruppen weiterhin mit ihrem Schülerausweise und/oder einem Ausweisdokument Zutritt. Dabei sind nur Saunen, Clubs und Diskotheken ausgenommen. Hier gelten neben der jeweiligen Altersbeschränkung die normalen G-Regelungen auch für Schüler.

Ausnahme für 12- bis 17-Jährige von G-Regelungen soll ab Weihnachtsferien auslaufen

So, wie die Ausnahmen von den Zutrittsbeschränkungen in öffentlichen Bereichen für volljährige Schüler nun ausgelaufen sind, wird dies auch bald für Schüler ab 12 Jahren der Fall sein. Auf den Seiten des Landes Baden-Württemberg heißt es dazu: "Die Ausnahme für Schülerinnen und Schüler im Alter von 12 bis 17 Jahren besteht vorerst weiter, die Pläne der Landesregierung sehen aber vor, diese Ausnahme mit Beginn der Weihnachtsferien auslaufen zu lassen." Grund dafür ist, dass nun seit August dieses Jahr seitens der STIKO auch eine Impfempfehlung für Kinder ab 12 Jahren besteht.

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