Ein 22-Jähriger, der in Tübingen auf Polizisten geschossen hat, muss in eine psychiatrische Klinik. Das hat das Tübinger Landgericht entschieden. Zu Tatzeit wäre der Mann nicht schuldfähig gewesen.

Tübingen - Weil er mit einer Pistole auf Polizisten in Tübingen geschossen hat, kommt ein 22-Jähriger in ein psychiatrisches Krankenhaus. Wegen einer psychotischen Störung sei der Beschuldigte zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen, sagte der Richter vor dem Tübinger Landgericht am Dienstag. Auch die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger forderten in dem Sicherungsverfahren die Unterbringung in einer Psychiatrie.

 

Den Fall wertete das Gericht als versuchten Totschlag. Nach Überzeugung des Richters hat der Angeklagte versucht, eine Polizistin zu erschießen, um seiner Festnahme zu entgehen und fliehen zu können. Dabei entriss er einem Beamten die Dienstwaffe, zielte auf den Kopf der Polizistin und drückte ab. Die Frau konnte dem Schuss ausweichen. Bei einem Handgemenge löste sich ein weiterer Schuss und streifte einen Polizisten, der leicht verletzt wurde.

Der polizeibekannte Mann hatte im November 2015 nackt ein Krankenhaus verlassen und war in ein nahe gelegenes Wohnheim der Medizinischen Klinik geflohen. Als die Polizei eintraf, kam es zu einem Gerangel mit den Beamten, woraufhin die Schüsse fielen.