Schüsse in Esslingen „Phänomen ist bekannt“ – Hochzeitskorsos gefährden Verkehr
Jüngst fielen bei einem Hochzeitskonvoi in Esslingen Schüsse. Dass sich solche Fälle häufen, kann die Polizei mangels Statistik nicht bestätigen.
Jüngst fielen bei einem Hochzeitskonvoi in Esslingen Schüsse. Dass sich solche Fälle häufen, kann die Polizei mangels Statistik nicht bestätigen.
Hupkonzerte und etliche Autos, die viel zu langsam durch die Straßen fahren: Nach der Straßenverkehrsordnung sind Autokorsos verboten und müssen, ähnlich wie Straßenrennen oder Umzüge, vorher bei der Straßenverkehrsbehörde angemeldet werden. Rechtlich nennt man das „übermäßige Straßenbenutzung“, wenn eine Route mehr als üblich in Beschlag genommen wird. Doch das macht praktisch niemand.
Darüber hinaus scheinen Hochzeitskorsos immer wieder aus dem Ruder zu laufen. Erst vor einer Woche stoppte die Polizei einen Konvoi im Zentrum von Esslingen. Zwei junge Männer hatten dabei mitten in der Stadt aus einem Auto mit einer Schreckschusswaffe geschossen. Gegen die beiden Männer läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zudem müssen mehrere Fahrer mit einem Bußgeld rechnen, da sie andere Verkehrsteilnehmer durch ihr Herumfahren belästigt haben. Im Mai des vergangenen Jahres stoppte die Polizei ebenfalls in Esslingen einen Hochzeitskorso, der auf der B 10 ab Stuttgart-Wangen alle Spuren inklusive des Nothaltestreifens benutzte und die nachfolgenden Fahrzeuge zwang, auf Tempo 20 herunterzubremsen.
Landesweit gibt es immer wieder Berichte über solche Kolonnen, die den Verkehr lahmlegen und gefährden. Dabei spielt nicht selten Imponiergehabe mit Luxusautos eine Rolle. Dass solche Vorfälle im Kreis Esslingen zunehmen, bestätigt die Polizei allerdings nicht. „Das ist ein Phänomen, das polizeilich seit vielen Jahren bekannt ist“, teilt ein Sprecher des zuständigen Polizeipräsidiums Reutlingen auf Anfrage mit. Allerdings sei ein Autokorso an sich kein eigenständiger Straftatbestand und werde deshalb nicht in einer Statistik erfasst. Auch die damit in der Regel einhergehenden Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten würden nicht gesondert aufgeführt. Übrigens riskieren Autofahrer bereits für mehrfaches Hupen und Betätigen der Lichthupe ein Bußgeld. Dies ist nur als Gefahrenwarnung erlaubt, nicht aber zum Spaß oder aus Protest.
Wann die Ordnungshüter tätig werden, ist teilweise eine Ermessensfrage. Droht jedoch Gefahr, wird rasch gehandelt. „Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, insbesondere die von Fußgängern, hat immer oberste Priorität“, betont der Polizeisprecher, „die Polizei wird niederschwellig und konsequent einschreiten.“ Als Beispiele für gefährliche Situationen nennt er das Hinauslehnen aus dem Autofenster, Stehen im Cabrio, das Überfahren roter Ampeln, das Zünden von Pyrotechnik, riskantes Bremsen oder Driften sowie jeglichen Waffengebrauch. Aber auch bei Blockaden oder dem Verursachen von Staus greift die Polizei frühzeitig ein. Selbstredend verboten bleiben auch Alkohol, das Abschnallen oder die Nutzung von Handys am Steuer.
Landesweit hat die Polizei aber auch schon mal ein Auge zugedrückt, etwa bei den Jubel-Konvois angesichts großer Fußballturniere wie EM oder WM – allerdings nur, solange es nicht zu gefährlich wurde. In manchen Städten hat die Polizei die Korsos teilweise umgeleitet und nach einer gewissen Zeit aufgelöst.