Mehrere Zwischenfälle mit Schreckschusswaffen haben in den zurückliegenden Tagen die Polizei auf den Plan gerufen. Die Einsätze haben für die Besitzer der Waffen Konsequenzen.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - In den zurückliegenden Tagen ist zu mehreren Zwischenfällen mit Schreckschusspistolen gekommen, bei denen die Polizei eingreifen musste. Das hat für die Verursacher neben den möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch die Folge, dass sie die Berechtigung verlieren können, Schreckschusswaffen zu führen. Dazu bedarf es seit dem Jahre 2003 des sogenannten kleinen Waffenscheins.

 

Am Wochenende hatte ein 39-jähriger Mann mit acht Tagen Verzögerung an der Wagenburgstraße im Stuttgarter Osten das neue Jahr böllernd begrüßen wollen. Wegen seiner verspäteten Privatfeier rückte ein Sondereinsatzkommando der Polizei aus. Denn der Mann benutzte für die Böllerei ein Schreckschusspistole, mit der er aus seiner Wohnung heraus schoss. Da zunächst nicht zu erkennen gewesen sei, ob es sich um eine scharfe Waffe handelte, verständigte die Polizei, die in die Wagenburgstraße gerufen wurde, auch die Spezialkräfte. Sie mussten aber nicht eingreifen.

Wer stark alkoholisiert die Waffe führt, gilt als unzuverlässig

Der Mann bekommt nun wohl Ärger. Denn zwar ist er mit dem kleinen Waffenschein, den er auch vorweisen konnte. berechtigt, die Schreckschusswaffe zu führen. Aber da er stark alkoholisiert war, könnte sich die Frage nach seiner Zuverlässigkeit stellen. „Man muss sich einer Prüfung unterziehen, in der festgestellt wird, ob der Antragsteller zuverlässig und geeignet ist“, erläutert Hans-Jörg Longin vom Ordnungsamt der Stadt Stuttgart. Wer betrunken mit der Waffe schieße, bei dem sei die Zuverlässigkeit in Frage gestellt, fügt er hinzu. Wer Straftaten auf dem Kerbholz hat, gilt als unzuverlässig. Die Eignung bezieht sich auf den Gesundheitszustand, auch psychische Krankheiten werden berücksichtigt.

Die Nachfrage nach dem kleinen Waffenschein ist im vergangenen Jahr gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Waren es im Jahr 2015 noch 167 Anträge, stieg die Zahl 2016 auf 874 Anträge. 2017 sank die Zahl auf 326 Anträge. Das ist ein Rückgang um mehr als 60 Prozent. Die überdurchschnittlich hohe Nachfrage hatten die Behörden im Jahr 2016 mit den Ereignissen der Kölner Silvesternacht erklärt, als es dort zu etlichen Übergriffen und Diebstählen gekommen war: Viele Bürger hätten zur Selbstverteidigung Schreckschusswaffen erworben.

Schreckschüsse nur zur Selbstverteidigung

Die Selbstverteidigung sei der einzige Grund, eine Schreckschuss- oder Signalpistole außerhalb des Privatgrundstücks abfeuern zu dürfen. Sonst berechtige der kleine Waffenschein nur zum Führen der Waffe: „Man darf sie bei sich haben, aber nicht offen tragen“, erläutert Longin. Eine Ordnungswidrigkeit sei es, wenn jemand außerhalb einer Schießanlage damit schieße. Hat jemand die Waffe ohne kleinen Waffenschein bei sich, „dann ist das ein Fall für den Staatsanwalt, ein Vergehen“, fügt Longin hinzu.

Außer dem Fall aus dem Stuttgarter Osten sorgte in jüngster Zeit ein Streit im Westen der Stadt für Aufsehen, bei dem ein Mann mehrer Schüsse abgab, als drei Passanten einen Streit schlichten wollten. In Gäufelden soll am Montagabend ein 61-jähriger Mann einen 26-Jährigen im Streit mit einer Schreckschusswaffe bedroht haben.