Die Schüsse auf ein mutmaßliches Führungsmitglied der Zuffenhausen-Göppingen-Gruppierung im März 2023 galten als eine der traurigen Höhepunkte im Konflikt schießwütiger Straßenkrieger in der Region. Bis dann drei Monate später die Eskalation mit einem Handgranaten-Attentat auf dem Altbacher Friedhof auf die Spitze getrieben wurde. Am Freitag hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft bekannt gegeben, dass sie gegen ein Trio Anklage unter anderem wegen versuchten Mordes erhoben hat. Ihr Opfer dürfte querschnittsgelähmt bleiben.
Der damals angeschossene Mann türkischer Herkunft, heute 34 Jahre alt, gilt für die Staatsanwaltschaft als „eine der Führungspersonen der dem Raum Stuttgart-Zuffenhausen zuzuordnenden rivalisierenden gewaltbereiten Gruppierung“. Nach Informationen unserer Zeitung soll er schon vor einem Jahrzehnt im Bandenkrieg zwischen der kurdisch geprägten Gruppe Red Legion und der Bande Black Jackets eine Rolle gespielt haben. Tödlicher Höhepunkt war eine Auseinandersetzung am 22. Dezember 2012 in Esslingen. Eine Gruppierung der Red Legion hatte die Gegner in einem Lokal überfallen, einer starb durch Messerstiche.
Am 17. März 2023 hielt sich der zu dieser Zeit 32-Jährige vor einer Shisha-Bar an der Burgunderstraße in Zuffenhausen auf, als plötzlich Schüsse krachten. Laut Anklage wurde er an den Beinen und am Rumpf getroffen und lebensgefährlich verletzt. Die Sonderkommission „Runaway“ ermittelte fast ein Jahr später die mutmaßlichen Schützen in den Reihen der Gegner der Esslingen-Ludwigsburg-Gruppe.
Zwei Beschuldigte sind schon wegen Altbach verurteilt
Angeklagt sind zwei heute 20 und 21 Jahre alte deutsche Staatsangehörige und ein 20 Jahre alter Türke wegen des Verdachts des versuchten Mordes, der schweren und der gefährlichen Körperverletzung, des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie in einem Fall der versuchten Strafvereitelung. Einer soll die Tatwaffe entsorgt haben, um Beweise gegen den heute 21-jährigen Angeklagten zu vernichten.
Zwei der drei Beschuldigten sind dem Landgericht keine Unbekannten. Denn sie saßen bereits im Zusammenhang mit den Schüsse-Vorkommnissen auf der Anklagebank. Sie sollen beim Handgranaten-Attentat auf dem Friedhof in Altbach (Kreis Esslingen) am 9. Juni unter jenen Trauergästen gewesen sein, die den Angreifer fast zu Tode geprügelt hatten. Das Landgericht verhängte dafür im April dieses Jahres Haftstrafen. Der eine wurde zu drei Jahren und vier Monaten, der andere zu bis zu vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Anklage hatte gegen die beiden wegen deren Vorstrafen fünf beziehungsweise sechs Jahre Haft gefordert.
Brandanschlag in Reichenbach
Doch nicht nur gegen die Esslinger Gruppe hat die Staatsanwaltschaft nun Anklage erhoben. Auch ein Trio aus der Zuffenhausen-Clique soll sich verantworten. Der Vorwurf gegen einen 21-jährigen Kosovaren, einen 20-jährigen Deutschen und einen gleichaltrigen Deutsch-Griechen lautet auf versuchten Mord und versuchte Brandstiftung mit Todesfolge. Tote gab es glücklicherweise nicht – die Betroffenen hatten sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können.
Das Trio soll laut Strafverfolger den Brandanschlag am 21. September 2023 auf einen leer stehenden Barbershop in der Hauptstraße in Reichenbach (Kreis Esslingen) verübt haben. Sie sollen um 3.30 Uhr die Schaufensterscheibe eingeschlagen und mehrere Molotow-Cocktails in den Innenraum geworfen haben. Die Räume gingen in Flammen auf.
Bewohner in Gefahr – „billigend in Kauf genommen“
Dass es sich bei dem Gebäude um ein Mehrfamilienhaus mit Wohnungen im Obergeschoss handelte, ist den Tätern offenbar egal gewesen: „Dass dort Bewohner anwesend waren, müssen die Beschuldigten gesehen haben“, sagt Staatsanwaltssprecher Aniello Ambrosio, „das dürfte aber billigend in Kauf genommen worden sein.“ Der Barbershop war schon einmal das Ziel gewesen – am 25. Februar 2023 hatten Unbekannte auf die Scheiben geschossen.
Auch das zweite Trio sitzt bereits in Untersuchungshaft. Einem wird darüber hinaus vorgeworfen, mit Kokain in nicht geringer Menge Handel getrieben zu haben. Wann die Prozesse stattfinden, ist nun Sache des Landgerichts.