Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch (SPD) will Kooperationen zwischen Gemeinschaftsschulen und Realschulen erleichtern. Das besagt eine neue Verordnung, die der Stuttgarter Zeitung vorliegt.

Stuttgart - Die Gemeinden bekommen mehr Möglichkeiten, zwei Schularten unter einem Dach zu vereinen. Das Kultusministerium hat seine bisherige ablehnende Haltung gegenüber Schulverbünden gelockert. In Zukunft können mindestens dreizügige Gemeinschaftsschulen mit einer anderen Schulart einen Schulverbund eingehen, wenn die andere Schulart mindestens zwei Züge pro Jahrgang aufweist. So heißt es in einer Verordnung des Kultusministeriums, die der Stuttgarter Zeitung vorliegt. In einem ersten Entwurf hatte das Ministerium verlangt, dass auch die andere Schulart, die mit einer Gemeinschaftsschule kooperieren wollte, mindestens dreizügig sein müsse.

 

Kleinere Schulen können kooperieren

Erlauben will Kultusminister Andreas Stoch (SPD) der Verordnung zufolge in Zukunft auch Verbünde kleinerer Schulen, wenn der Verbund dazu dienen soll, der Gemeinschaftsschule zu besserer Akzeptanz zu verhelfen. Fünf Jahre ist der Verbund dann garantiert, danach kann das Ministerium ihn wieder auflösen. Muss es aber nicht, und eine Evaluation ist auch vorgesehen. Auch hier hat sich das Kultusministerium im Vergleich zum ersten Entwurf vom November 2012 bewegt. Ursprünglich war geplant, dass die Verbünde aufgelöst würden, wenn sie nicht nach spätestens drei Jahren zu einer Gemeinschaftsschule geführt hätten.

Norbert Brugger, der Bildungsreferent des Städtetags, ist mit der neuen Verordnung sehr zufrieden. Sie sei ein „sehr guter Zwischenschritt“ und sie eröffne auch neue Möglichkeiten für Realschulen. Schulverbünde waren immer ein Wunsch des Städtetags. Der wurde zunächst vom Ministerium strikt abgelehnt.

Langsame Annäherung an die neue Schulstruktur

Der Kommunale Spitzenverband hatte seit Beginn der Diskussion um die Gemeinschaftsschulen vor einer überhasteten Einführung gewarnt. Schulverbünde sehen die Städte als Möglichkeit an, andere Schularten langsam an die neue Schulstruktur heranzuführen. In einem Schulverbund arbeiten zwei Schularten eng zusammen.

Sie haben eine gemeinsame Schulleitung, bleiben aber eigenständige Schularten. So wäre das integrative Unterrichten der Gemeinschaftsschule unter einem Dach möglich mit dem kooperativen Unterricht etwa einer Realschule. Auch die Kombination von offenen und gebundenen Ganztagsangeboten hält Brugger für möglich. Er sieht in den Schulverbünden die Möglichkeit eines echten Wettbewerbs.

Realschulen als Partner

Da die Schülerzahlen bei Werkrealschulen drastisch zurückgehen, kommen wohl nur noch Realschulen als Verbundpartner für Gemeinschaftsschulen in Frage, meint Brugger. Diese sind offiziell noch sehr zurückhaltend gegenüber den neuen Gemeinschaftsschulen. Doch auch an Realschulen wachse die Einsicht rasant, dass sich die Schulart ebenfalls ändern müsse, konstatiert Brugger. Schulverbünde gelten auch als Möglichkeit, einen Schulstandort zu sichern. Das könnte der Einschätzung des Städtetags nach durchaus auch den neuen Gemeinschaftsschulen zugute kommen. Von den 129 Gemeinschaftsschulen haben nach aktuellem Stand 62 weniger als 40 Anmeldungen für das kommende Schuljahr. 40 Schüler pro Jahrgang gelten als Mindestgröße für eine tragfähige Schule.

Die Verordnung wurde am 15. April unterzeichnet, in den kommenden vier Wochen wird sie wohl im Gesetzblatt veröffentlicht. Sie tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.